Anregung zur Aufnahme eines Rederechtes für Petenten
Fraktionsantrag/Tischvorlage
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden: 04.12.2019
Beratungsgegenstand
Vorlage 4304/IX: Anregung zur Aufnahme eines Rederechtes für Petenten im Sinne des § 24 GO NRW in die Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse in der Stadt Mönchengladbach
Beschlussentwurf:
Der Beschwerdeausschuss verweist die Anregung zur Aufnahme eines Rederechtes für Petenten im Sinne des § 24 GO NRW in die Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse in der Stadt mit folgender Maßgabe an den Hauptausschuss und den Rat:
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:
- Der Anregung des Petenten wird gefolgt.
- Die Verwaltung wird gebeten, dem Hauptausschuss zur Beratung und dem Rat zur Beschlussfassung in seiner nächsten Sitzung einen Verfahrens- und Satzungsvorschlag für die Aufnahme eines Rederechts für Petenten im Sinne des § 24 GO NRW in die Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse in der Stadt zu unterbreiten.
- Zur Umsetzung dieses Beschlusses kann die Verwaltung sich an der Praxis anderer Städte (z.B. Bonn) orientieren, bei denen ein solches Rederecht bereits existiert.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Mönchengladbach, den 04.12.2019
Karl Sasserath, Vorsitzender der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Dieser Antrag wurde im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
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