Unsere Delegierte
Bundesdelegiertenkonferenz (BDK)
Die Bundesversammlung entscheidet über Programm, Satzung, Beitragsordnung, Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien. Die Bundesversammlung wählt den Bundesvorstand, die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts und die BundesrechnungsprüferInnen. Die Bundesversammlung findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt. Die Delegierten werden auf der Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung des Kreisverbandes gewählt. Die Kreisverbände werden aufgefordert, bei den Delegierten die Mindestquotierung von Frauen zu wahren. Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Kreisverband gilt folgendes Verfahren: Die Zahl der Mitglieder des Kreisverbandes wird mit 750 multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des Bundesverbandes dividiert, wobei das Ergebnis zu einer vollen Zahl gerundet wird. Diese Zahl ist die jeweilige Delegiertenzahl, die aber in jedem Fall mindestens 1 betragen muss (Grundmandat). Maßgeblich sind die dem Bundestagspräsidenten im letzten Jahresrechenschaftsbericht vorgelegten, geprüften Mitgliederzahlen.
Landesdelegiertenkonferenz (LDK)
Die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) – der Landesparteitag – ist das oberste Organ des Landesverbandes. Hier werden Grundsatzentscheidungen getroffen, Wahlprogramme verabschiedet und der Vorstand gewählt. Die Kreisverbände entsenden entsprechender ihrer Mitgliedsanzahl Delegierte, die auf den LDKen dann abstimmen dürfen.
Landesparteirat (LPR)
Der Landesparteirat (LPR) – kleiner Landesparteitag – ist das oberste Organ des Landesverbandes zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen. Er beschließt die Richtlinien für die politische Arbeit des Landesverbandes zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen.
Landesfinanzrat (LFR)
Der Landesfinanzrat berät die Partei in allen Finanzfragen. Insbesondere ist er zuständig für Grundsätze der Finanzorganisation und der Mitgliederverwaltung des Landesverbandes. Er koordiniert die Finanzverwaltung und -politik der Gliederungen, berät den Haushaltes des Landesverbandes und führt die Budgetkontrolle. Daneben wählt der Landesfinanzrat die Mitglieder der Haushaltskommission. Stimmberechtigte Mitglieder des Landesfinanzrates sind je eine oder ein von den Bezirksverbänden und den Kreisverbänden gewählte*r Delegierte*r, ein/e Vertreter*in der GRÜNEN JUGEND NRW, die/der Landesschatzmeister*in, die/der Basisvertreter*in im Bundesfinanzrat und die gewählten Mitglieder der Haushaltskommission.
Bezirksverband Niederrhein-Wupper
Der Bezirksverband Niederrhein-Wupper hat sich am 29. September 2006 aus den beiden Bezirksverbänden Niederrhein und Bergisches-Land gegründet. Er soll die Arbeit der Kreis- und Ortsverbände am Niederrhein und der Wupper bei Themen von regionalem Bezug unterstützen und koordinieren, Stellungnahmen zu regionalpolitischen Themen erarbeiten und in der Partei sowie der Öffentlichkeit vertreten, die innerparteiliche Meinungsbildung unterstützen, die Zusammenarbeit mit den bündnisgrünen und grünennahen Fraktionen in den Räten, Regionalräten, den Landschaftsverbänden sowie der Landtagsfraktion unterstützen und vernetzen die Zusammenarbeit mit bündnisgrünen oder grünennahen MandatsträgerInnen in den verschiedenen Gremien auf regionaler Ebene unterstützen, die inhaltlich, fachlich und regional ausgewogene Besetzung der überörtlichen Gremien anstreben, indem er die bezirksangehörigen Kandidat*Innen angemessen vertritt.