Dritter Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung

Fraktionsantrag/Tischvorlage 
Hauptausschuss: 04.12.2019 
Rat: 11.12.2019               

Beratungsgegenstand 
Vorlage 4299/IX: Dritter Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Mönchengladbach (Abfallgebührensatzung – AbfGS –), Erster Nachtrag der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Mönchengladbach (Abfallsatzung – AbfS –) ab 01.01.2020 und Dritter Nachtrag zur Ordnung für die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen

Beschlussentwurf:  
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt:                         

1.    Die Vorlage Nr. 4299/IX wird in den ersten Ratszug des Jahres 2020 verwiesen, entsprechend im Umwelt- und Feuerwehrausschuss am 12.02.2020 beraten und dann dem Hauptausschuss am 04.03.2020 und dem Rat am 11.03.2020 zum Beschluss vorgelegt. Weiter wird die mags AöR aufgefordert, in besagtem Ratszug dem Umwelt- und Feuerwehrausschuss, dem Hauptausschuss und dem Rat die notwendigen Zahlen (Mengen und Kosten der einzelner Abfallströme und -fraktionen) zur Beratung vorzulegen. Die Vertreter des Stadtrates im Verwaltungsrat der mags AöR werden angewiesen, diesem Beschluss im mags-Verwaltungsrat zu folgen.

2.    Weiter werden die Vertreter des Stadtrates im Verwaltungsrat der mags AöR angewiesen, zeitnah einen Beschluss herbeizuführen, wonach die Erhebung von Gebühren auf den Recyclinghöfen im Zuständigkeitsbereich der mags abgeschafft wird.

Begründung:  
Der Rat ist berechtigt, gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 der Satzung der mags AöR Weisungen zu erteilen. Die Müllgebühren werden für das kommende Jahr nur durch die Auflösung der Rücklagen von 2,8 Mio. € auf dem derzeitigen Niveau gehalten. Dies ist eine „Mogelpackung“, da die tatsächlichen Kosten in den Positionen „GEM/ Unternehmer­vergütung“ und Entsorgung, die zu den Steigerungen von ca. 3 Mio. € führen, nicht wirklich zu erkennen sind. Die Verweisung in den Fachausschuss wird notwendig, da das Mengenaufkommen als Grundlage für die Neuberechnung der Gebühren für das kommende Jahr noch nicht feststeht und sich durch die geänderte Abfuhr in Rolltonnen ab Januar 2019 möglicherweise gravierend verändert hat. Dies macht eine Beratung in einem Fachausschuss notwendig, um für die verantwortlichen Politiker im Rat zu einer Entscheidung über die Gebührensatzung von 2020 zu gelangen.  Ein Mengenvergleich zwischen den Jahren 2018 und 2019 besonders im Bereich Hausmüllaufkommen ist daher dringend notwendig, um zu einer richtigen Einschätzung für die Gebührenfestlegung im kommenden Jahr zu gelangen. 

Weiter sind die Erlöse differenziert zu betrachten. So wird in den Anhängen zu der Vorlage nicht deutlich, wie hoch die Erlöse aus den Einnahmen von privaten Anlieferungen an den Recyclinghöfen sind. Die Kosten pro Anlieferung von ½ m3 belaufen sich seit 2019 auf 15 €. Dieser Sachverhalt führt möglicherweise zu erhöhtem Aufkommen von wilden Müllablagerungen in der Stadt. Eine notwendige Änderung des Gebührensatzes wäre nach Diskussion im Fachausschuss möglich und ggf. angebracht. Die für die Beratung notwendigen Zahlen und Unterlagen sind den Mitgliedern des Ausschusses vorzulegen.

Mönchengladbach, den 04.12.2019

Karl Sasserath, Vorsitzender der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen     

Dieser Antrag wurde im Hauptausschuss an den Rat verwiesen.         
Im Rat wurde der Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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