Rederecht für Petenten

Anregung zur Aufnahme eines Rederechtes für Petenten

Fraktionsantrag/Tischvorlage

Ausschuss für Anregungen und Beschwerden: 04.12.2019 

 

Beratungsgegenstand

Vorlage 4304/IX: Anregung zur Aufnahme eines Rederechtes für Petenten im Sinne des § 24 GO NRW in die Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse in der Stadt Mönchengladbach

Beschlussentwurf:

Der Beschwerdeausschuss verweist die Anregung zur Aufnahme eines Rederechtes für Petenten im Sinne des § 24 GO NRW in die Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse in der Stadt mit folgender Maßgabe an den Hauptaus­schuss und den Rat:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:

  1. Der Anregung des Petenten wird gefolgt.
  2. Die Verwaltung wird gebeten, dem Hauptausschuss zur Beratung und dem Rat zur Beschlussfassung in seiner nächsten Sitzung einen Verfahrens- und Satzungsvorschlag für die Aufnahme eines Rederechts für Petenten im Sinne des § 24 GO NRW in die Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse in der Stadt zu unterbreiten.
  3. Zur Umsetzung dieses Beschlusses kann die Verwaltung sich an der Praxis anderer Städte (z.B. Bonn) orientieren, bei denen ein solches Rederecht bereits existiert.

 

Begründung:

Erfolgt mündlich.

 

Mönchengladbach, den 04.12.2019

Karl Sasserath, Vorsitzender der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

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