Ordnungsbehördliche Verordnung Lachgas
Gemeinsamer Fraktionsantrag
Rat: 09.07.2025
Beratungsgegenstand
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid „Lachgas“ an Minderjährige im Stadtgebiet Mönchengladbach
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt die vorliegende Fassung (Anlage 1 zum Antrag) der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid „Lachgas“ an Minderjährige im Stadtgebiet Mönchengladbach
Begründung:
Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat sich am 12. Mai 2025 für ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige ausgesprochen. Die dazu notwendige Verordnung wurde nun von den Antragsstellern mit folgender Begründung vorgelegt:
Der Konsum von Distickstoffmonoxid (Lachgas) hat in den letzten Jahren insbesondere unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen stark zugenommen. Was auf den ersten Blick harmlos erscheint, birgt erhebliche gesundheitliche Risiken. Die Inhalation von Lachgas kann zu schweren neurologischen Schäden, Bewusstlosigkeit, Herzrhythmusstörungen und im schlimmsten Fall zu dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Zudem besteht die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit.
Aktuelle Studien und Berichte aus anderen Städten zeigen, dass insbesondere Minderjähre aufgrund fehlender Aufklärung und einer gewissen sozialen Verharmlosung besonders gefährdet sind. Die leicht zugängliche Verfügbarkeit – etwa über Einweg-Kapseln oder Ballons – verschärft das Problem.
Ein kommunales Verbot des Verkaufs und Konsums von Lachgas an und durch Minderjährige setzt ein klares Signal: Der Schutz der Gesundheit junger Menschen hat Vorrang. Auch wenn bundes- oder landesrechtliche Regelungen ggf. bald in Kraft treten und im Anschluss schnellstmöglich umgesetzt werden sollen, können Städte im Rahme ihrer Gefahrenabwehr und Jugendschutzverantwortung tätig werden – etwa durch ordnungsbehördliche Verordnungen oder Beschlüsse, wie sie bereits in anderen Kommunen erfolgreich umgesetzt wurden.
Ziel des Antrags ist es, präventiv tätig zu werden, bevor sich das Problem weiter verschärft. Der Schutz der körperlichen und geistigen Entwicklung junger Menschen ist eine gesellschaftliche Aufgabe – und beginnt auch vor Ort.
Dokumente:
Anlage1: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid
Mönchengladbach, 08.07.2025
Fred Hendricks, CDU-Fraktionsvorsitzender
Janann Safi, SPD-Fraktionsvorsitzender
Dr. Boris Wolkowski / Melissa Kunkel-Laws, Fraktionssprecher*in Bündnis 90/Die Grünen
Achim Wyen, FDP-Fraktionsvorsitzender
Ulas Zabci, Gruppenvorsitzender Die Fraktion (Die Partei)
Torben Schultz, Fraktionsvorsitzender Die Linke
Dieser Antrag wurde in der Ratssitzung einstimmig beschlossen.