Anfrage von Marion Manske in der Bezirksvertretung Nord am 11.09.2024
Bei Veranstaltungen gab es die mehrfache Beobachtung, dass ein umfangreiches Parken in den angrenzenden Grün-/Parkanlagen erfolgt.
Beispielhaft hierfür:
– letzter Christkindlmarkt im Geropark
– Schützenfest Windberg Grünanlage
In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
1. Erfolgt dies grünflächenzerstörende mindestens aber schädigende Verhalten mit Zustimmung der Verwaltung? Falls ja, auf welcher Grundlage wurde diese Freigabe in Abstimmung mit welchen Gremien erteilt?
2. Warum werden für solche Veranstaltungen keine städtischen Flächen (z.B. angrenzende Schulhöfe) angeboten, um den Bedarf – der vermutlich durch die Betreiber der Schaustellerbuden ausgelöst wird – zu begegnen?
Antwort der Verwaltung vom 15.10.2024
Ihre Anfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung Nord am 11. September 2024
Sehr geehrte Frau Manske,
gemäß § 2 Abs. 3 Ziffer 3 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen im Stadtgebiet Mönchengladbach ist es in den Anlagen insbesondere verboten, Fahrzeuge abzustellen oder außerhalb der hierfür freigegebenen Flächen zu parken. Dementsprechend wird im Rahmen der Veranstaltungsgenehmigung auch keine derartige Parkerlaubnis erteilt.
Die Veranstaltungsplanung und ordnungsgemäße Durchführung obliegt grundsätzlich dem Veranstalter selbst. Hierzu gehört ausdrücklich auch die Betrachtung der entstehenden Verkehrsströme und des Parkraumbedarfs. Leider halten sich, wie in den von Ihnen genannten Fällen, nicht alle Verkehrsteilnehmenden an die getroffenen Regelungen.
Das Ordnungsamt kontrolliert und ahndet die entsprechenden Parkverstöße im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und zeitlichen Ressourcen.
Ich hoffe, mit diesen Angaben geholfen zu haben und stehe für Rückfragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Silke Wehmhörner, Beigeordnete