Anfrage von Marion Manske in der Bezirksvertretung Nord am 11.09.2024
Bei kürzlich notwendiger Vollsperrung der Bebericher Straße, die in Teilstücken inkl. Betroffenheit der angrenzenden Nebenstraßen vollzogen wurde, haben mir Anwohner*innen die Frage gestellt, ob es ein Ablaufkonzept o.ä. für die Durchführung bei solchen Maßnahmen gibt.
Im Konkreten gab es unterschiedliche Verhaltensweisen bei den zuständigen Mülldienstleistern.
Der Restmüll konnte scheinbar ungehindert abgefahren werden, anders war dies bei den anderen Müllgefäßen.
Meine Rückfrage bei den zuständigen Dienstleistern ergab, dass mit den vertraglich eingebundenen Baufirmen vereinbart sei, dass die Müllgefäße in solcher Situation von den vor Ort tätigen Menschen an einen Sammelpunkt zu Abholung gebracht werden. Dies scheint den Arbeitnehmer*innen aber nicht unbedingt bekannt gewesen zu sein.
Daraus ergibt sich Fragestellung, ob es ein Ablaufkonzept gibt.
Antwort der Verwaltung vom 15.10.2024
Ihre Anfrage in der Sitzung der BV Nord am 11.09.2024
Sehr geehrte Frau Manske,
in der Sitzung der Bezirksvertretung Nord am 11.09.2024 stellten Sie folgende Anfrage:
„Bei kürzlich notwendiger Vollsperrung der Bebericher Straße, die in Teilstücken inkl. Betroffenheit der angrenzenden Nebenstraßen vollzogen wurde, haben mir Anwohner*innen die Frage gestellt, ob es ein Ablaufkonzept o.ä. für die Durchführung bei solchen Maßnahmen gibt. Im Konkreten gab es unterschiedliche Verhaltensweisen bei den zuständigen Mülldienstleistern. Der Restmüll konnte scheinbar ungehindert abgefahren werden, anders war dies bei den anderen Müllgefäßen.
Meine Rückfrage bei den zuständigen Dienstleistern ergab, dass mit den vertraglich eingebundenen Baufirmen vereinbart sei, dass die Müllgefäße in solcher Situation von den vor Ort tätigen Menschen an einen Sammelpunkt zu Abholung gebracht werden. Dies scheint den Arbeitnehmer*innen aber nicht unbedingt bekannt gewesen zu sein.
Daraus ergibt sich Fragestellung, ob es ein Ablaufkonzept gibt.“
Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR (mags) weitergeleitet. Die mags antwortet wie folgt:
„Grundsätzlich treten die beschriebenen Probleme nur in Ausnahmefällen auf, da eine Befahrung der Baustellenbereiche für Anlieger und somit auch für die Entsorger zugelassen wird. Lediglich für kurze Zeiträume, wenn Arbeiten auszuführen sind, die ein Befahren nicht zulassen (z. B. während des Deckeneinbaus) ist vertraglich festgelegt, dass die vor Ort tätigen Baufirmen die Mülltonnen an einen außerhalb liegenden Sammelort bringen, wo sie dann vom Entsorger geleert werden können. Die Information sollte durch die Baufirma erfolgen.
Wir werden zukünftig die Entsorger zusätzlich von unserer Stelle aus über die Baumaßnahmen informieren.“
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Horst Siewert