OFF Space Kulturhaus – Zukunft des BIS

Gemeinsamer Fraktionsantrag
Rat: 13.12.2023

Beratungsgegenstand
OFF Space Kulturhaus – Zukunft des BIS

Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt:
Die Verwaltung wird gebeten, die in städtischem Besitz befindliche Immobilie Hindenburgstraße 8 als Standort für die Realisierung des OFF Space Kulturhauses zu reservieren. Die angestrebte Entwicklung soll vorhandene Nutzungen ebenfalls berücksichtigen. Zur Planung und Umsetzung einer Nutzung soll die Verwaltung den in der Bilanz der Stadt als Sonstige Verbindlichkeit ausgewiesene Erlös aus dem Verkauf der Villa Hecht (Ca. 630.000 Euro) verwenden. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit bei entsprechender Projektreife weitere Fördermöglichkeiten über Fördertöpfe zum Upcycling vorhandener Alt-Immobilien genutzt werden können.

Begründung:
Die seit 2016 in den IHEK-Planungen von der Politik verfolgte Verwirklichung des Projektes „Jugendkulturzentrum“, alias „Kulturzentrum“, alias „OFF Space Kulturhaus“ wird im IHEK II nicht zur Förderung angemeldet, weil die Entwicklung dieses Projektes von der Verwaltung keine Antragsreife erreichte. Im Zusammenhang mit der Zukunft des BIS-Zentrums wird eine realistische Umsetzungsperspektive jedoch zwingend erforderlich. Hinzu kommen Synergieeffekte durch neue Spielräume/Raumangebote für kulturelle Initiativen, komplementär am „Kulturhügel“ des Abteiberges, sowie die Integration dieses Vorhabens in die Neugestaltung und Frequenzgewinnung der Hindenburgstraße.

Mönchengladbach, 20.12.2023

Janann Safi, SPD-Fraktionsvorsitzender
Dr. Boris Wolkowski / Ulla Schmitz, Fraktionssprecher*in Bündnis 90/Die Grünen
Achim Wyen, FDP-Fraktionsvorsitzender

In der Ratssitzung wurde folgende abweichende Beschlussfertigung erstellt:

Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt:
Die Verwaltung wird gebeten, die in städtischem Besitz befindliche Immobilie Hindenburgstraße 8 als Standort für die Realisierung des OFF Space Kulturhauses zu reservieren. Die angestrebte Entwicklung soll vorhandene Nutzungen ebenfalls berücksichtigen. Zur Planung und Umsetzung einer Nutzung soll die Verwaltung den in der Bilanz der Stadt als Sonstige Verbindlichkeit ausgewiesene Erlös aus dem Verkauf der Villa Hecht (Ca. 630.000 Euro) verwenden. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit bei entsprechender Projektreife weitere Fördermöglichkeiten über Fördertöpfe zum Upcycling vorhandener Alt-Immobilien genutzt werden können.

Abweichende Beschlussfassung:
Der Rat beschließt, den Fraktionsantrag zur Beratung und Beschlussfassung in den nächsten Ratszug beginnend im Ausschuss für Kultur, Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung, Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Wirtschaft, Hauptausschuss und Rat zu verschieben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig in zuständige Fachausschüsse mit Beschlussfassung im Rat geschoben.

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