Anfrage von Anita Hoffmann im Ausschuss für Feuerwehr, öffentliche Ordnung und Katastrophenschutz am 29.01.2025
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Juni 2023 in einem beispielgebenden Urteil entschieden, dass die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau unwirksam sei. Mit dieser Entscheidung gibt es seitdem Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Hinblick auf die Auslegung der bundesrechtlichen Neuregelung in § 6a Abs. 5a StVO. Die Erhebung von Bewohnerparkgebühren ist demnach grundsätzlich als Rechtsverordnung auszugestalten, Satzungen sind nicht möglich. Die Kommunen sind ohne Änderung der landesrechtlichen Delegationsverordnung Landesrecht BW – ParkgebVO | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesamtausgabe | Delegationsverordnung der Landesregierung zur Erhebung von Parkgebühren (ParkgebVO) vom 14. Juli … | gültig ab: 22.07.2021 ermächtigt, entsprechende Rechtsverordnungen als Gebührenordnungen für Bewohnerparkgebühren zu erlassen. Die Stadt Mannheim hatte 2023 bereits ihre bisherige Satzung durch eine Rechtsverordnung ersetzt.
Bislang hat die Stadt Mönchengladbach keine Gebührensatzung zum Bewohnerparken beschlossen (die nach derzeitiger Rechtslage aber ohnehin unwirksam wäre).
Beabsichtigt die Stadtverwaltung diese Rechtslücke zu schließen und wenn ja, wann wird das erfolgen.