Anfrage von Marcel Klotz in der Bezirksvertretung Süd am 10.04.2024
Auf dem Parkplatz am Campuspark (Jahnplatz) stehen immer wieder abgemeldete Autos und ohne Nummernschild. Manche davon stehen seit Monaten dort. Es befinden sich auch teilweise „grüne Zettel“ des Ordnungsamtes daran. Diese hängen aber schon Monate. Es waren zeitweise bis zu 10 Autos, darunter ein Campingwagen. Ein paar Autos, ein Roller und
ein Campingwagen sind seit Kurzem weg. Dafür stehen jetzt aber wieder neue Autos dort,
noch ohne „grünen Zettel“.
Was beabsichtigt die Verwaltung zu tun, damit der Parkplatz nicht ständig als Abstellplatz für
Altautos missbraucht wird?
Antwort der Verwaltung vom 17.05.2024
Anfrage aus der Bezirksvertretung Süd vom 10.04.2024
Hier: Abstellen von nicht mehr zum Verkehr zugelassener Fahrzeuge
Sehr geehrter Herr Klotz,
in der obigen Sitzung haben Sie um Auskunft gebeten, was die Verwaltung gegen das Abstellen der nicht mehr zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge am Jahnplatz unternehmen wird. Hierzu möchte ich wie folgt Stellung nehmen:
Der dortige Platz zum Abstellen von Fahrzeugen sowohl der Nutzer der Sportanlagen, als auch der Schüler und Restaurantbesucher, muss zweigeteilt werden.
Die zur Straße liegende Hälfte gehört zum öffentlichen Straßenraum. Für diese Teilfläche gelten die Vorgaben des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung. Dies stellt die Ermächtigungsgrundlage für das Tätigwerden des Ordnungsamtes dar. Die andere Hälfte gehört zum Gelände der Sportanlage Campus Park Rheydt und stellt eine sogenannte privat-städtische Fläche dar. Die Vorschriften und Möglichkeiten zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten können nicht auf diese privat-städtische Fläche (=Sportplatzgelände) übertragen werden, so dass sich die Entfernung der dort abgestellten nicht mehr zum Verkehr zugelassenen oder nicht mehr betriebsbereiten Fahrzeuge ungleich schwierig gestaltet.
Von daher soll mit einer entsprechenden Ausschilderung und einer daraus resultierenden Sensibilisierung der unterschiedlichen Bereiche versucht werden, dass das Abstellen dieser Fahrzeuge unterbleibt.
Sollte dies sich in der Praxis als nicht zielführend erweisen, müssen in Absprache mit dem Fachbereich Recht weitere Schritte abgestimmt werden.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Christiane Schüßler, Beigeordnete für Bildung, Kultur und Sport