Zuwendung aus dem Quartiersbudget für das Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach e. V.

Gemeinsamer Fraktionsantrag
Ausschuss für Soziales, Senioren, Gesundheit und Gleichstellung: 24.11.2022
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Wirtschaft: 01.12.2022
Hauptausschuss: 07.12.2022
Rat: 14.12.2022

Beratungsgegenstand
Zuwendung aus dem Quartiersbudget für das Arbeitslosenzentrum e. V. Mönchengladbach

Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Soziales, Senioren, Gesundheit und Gleichstellung, der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Wirtschaft und der Hauptausschuss empfehlen, der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt:
Das Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach e. V. erhält eine Zuwendung von 30.000,00 EUR aus dem Quartiersbudget.

Finanzwirksamkeit:
Im Haushaltsplan 2022 sind für die Zuwendungen im Rahmen der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Quartiere/Stadtteile“ vom 03.07.2019 insgesamt 200.000 € veranschlagt und freigegeben. Das Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach e. V. erhält einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 30.000 € als Defizitausgleich zur Fortführung der derzeitigen Angebote. Die finanzielle Unterstützung bezieht sich auf die Haushaltsjahre 2022 und 2023. Eine weitere finanzielle Unterstützung darüber hinaus ist aus dem Quartiersbudget nicht vorgesehen.

Kinder- und Familienfreundlichkeit:
Gemäß der o. g. Richtlinie soll die Begegnungs- und Quartiersarbeit offen für die gesamte Bevölkerung des Quartiers sein und den Zusammenhalt fördern. Dementsprechend positiv sind die Auswirkungen auf die Kinder- und Familienfreundlichkeit.

Begründung:
Das Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach e. V. leistet für Menschen ohne Arbeit oder in schwierigen Beschäftigungssituationen fachlich qualifizierte Unterstützung, Beratung und Begleitung zur Integration in den Arbeitsmarkt sowie bei wirtschaftlichen, psychosozialen und sozialrechtlichen Fragen. Darüber hinaus führt das Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach e. V. verschiedene Kunst-, Gesundheits- und Quartiersangebote durch und bietet zudem Arbeitssuchenden eine Begegnungsmöglichkeit und einen kostengünstigen Mittagstisch. Die Arbeit des Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach e. V. wird überwiegend durch eine Förderung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie durch eine Leistungsvereinbarung mit der Stadt Mönchengladbach finanziert. Darüber hinaus erhält das Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach e. V. Zuwendungen von verschiedenen Stiftungen und Spenden. Nunmehr hat der Vorstand des Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach e. V. der Verwaltung angezeigt, dass dem Verein im laufenden Jahr verschiedene Einnahmequellen (Stiftungsgelder, Spenden und ESF-Sachmittel) weggebrochen sind, so dass vor allem die durch die Quartiers- und Begegnungsarbeit sowie den Mittagstisch entstehenden Kosten nicht mehr gedeckt werden konnten.

Alles in allem wird im Verlauf des Jahres 2022 ff. ein erhebliches Defizit durch diese Mindereinnahmen erwartet. Der Verein hat die Stadt gebeten, ihn bei der Fortführung der Angebote finanziell zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund kommt eine Förderung aus dem Quartiersbudget der Sozialplanung in Betracht. Allerdings sieht die „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Quartiere/Stadtteile“ vom 03.07.2019 für eine Förderung verschiedene formale und inhaltliche Voraussetzungen vor, die hier nicht in Gänze erfüllt sind. Um jedoch den Fortbestand der für die Betroffenen wichtigen Angebote und die Weiterführung der Arbeit der Einrichtung zumindest kurzfristig für das laufende und kommende Jahr zu sichern, ist die Gewährung einer Zuwendung in entsprechender Höhe erforderlich und sollte im Rahmen einer ausnahmsweisen Abweichung von den o. g. Richtlinien gewährt werden.

Mönchengladbach, 11.11.2022

Dr. Boris Wolkowski / Ulla Schmitz, Fraktionssprecher*in Bündnis 90/Die Grünen
Janann Safi, SPD-Fraktionsvorsitzender
Achim Wyen, FDP-Fraktionsvorsitzender

Dieser Antrag wurde im Ausschuss für Soziales, Senioren, Gesundheit und Gleichstellung einstimmig, mit Enthaltungen beschlossen.
Dieser Antrag wurde im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Wirtschaft einstimmig, mit Enthaltungen beschlossen.
Dieser Antrag wurde im Hauptausschuss einstimmig, mit Enthaltungen beschlossen.
Dieser Antrag wurde in der Ratssitzung einstimmig, mit Enthaltungen beschlossen.

Schreibe einen Kommentar