Zulassung von Zirkusbetrieben/Tierschauen in Mönchengladbach

Personen

Fraktionsantrag
Umweltausschuss: 02.09.2015
Hauptausschuss: 16.09.2015
Rat: 23.09.2015

Beratungsgegenstand
Zulassung von Zirkusbetrieben/Tierschauen in Mönchengladbach

Beschlussentwurf:
Der Umweltausschuss/der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:

Die Stadt Mönchengladbach spricht sich im Sinne des Entschließungsantrags des Bundesrates vom 25.11.2011 (BR Drucksache 565/11) gegen die Haltung von Wildtieren in Zirkussen und Tierschauen aus.

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie in Mönchengladbach – analog zu dem Vorgehen in München oder Heidelberg – zukünftig Auftritte von Zirkussen mit den im Erschließungsantrag aufgeführten Wildtieren (Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde) verhindert werden können. Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, über die Gremien des Deutschen Städtetages auf die Bundesregierung einzuwirken, den Beschluss des Bundesrates von 2011 endlich umzusetzen und ein bundesweites Wildtierverbot in Zirkussen festzulegen.

Begründung:
Eine artgerechte Haltung von Wildtieren in Zirkussen und Tierschauen ist für bestimmte Tierarten nicht möglich. Die Wildtiere müssen einen Großteil ihres Lebens in engen Transportwagen verbringen und können wegen der erforderlichen fortwährenden Mobilität der Zirkusse nicht in ausreichend großen artgerecht ausgestatteten Gehegen untergebracht werden. Auf Grund der Fahrt-, Auf- und Abbauzeiten fehlt den Tieren daher die notwendige Zeit zur artgerechten Bewegung. Allein die Trainingszeiten im  Zelt stellen keine ausreichende und vor allem selbstbestimmte Betätigungsmöglichkeit dar. Dadurch kommt es häufig zu schwerwiegenden  Erkrankungen, Verhaltensstörungen und nicht selten zu Todesfällen. Besonders betroffen sind Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde, da diese Tierarten neben ihrem ausgeprägten körperlichen Bewegungsdrang über ein hochentwickeltes Sozialverhalten verfügen.

Auch die Zirkuszuschauer sollen von dem Verbot profitieren, indem sie vor Angriffen als gefährlich eingestufter Tiere geschützt werden. Das Kulturgut Zirkus würde durch diesen Beschluss nicht entscheidend berührt, wie viele Zirkusse beweisen, die ihr Publikum mit Artistik, Magie und Clownerie unterhalten.

Der Tierschutz steht als Staatsziel bereits seit 2002 im Grundgesetz. Ein Wildtier-Verbot wäre insofern nur für jene Betriebe bedrohlich, die noch nicht die Zeichen der Zeit erkannt haben.

Dr. Gerd Brenner, Umweltpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Schreibe einen Kommentar