Unerlaubte Müllhalde Berger Dorfstraße

Thomas Diehl

Anfrage von Thomas Diehl im Ausschuss für Umwelt und Mobilität am 21.11.2024

Bezug nehmend auf die Anfrage von Herrn Reinhold Giesen in der BV West vom Januar 2021 zur Nutzung eines Grundstückes auf Höhe Berger Dorfstraße 119 als unerlaubte Müllhalde – ist das ordnungsrechtliche Verfahren inzwischen abgeschlossen und sind der Verwaltung aktuell neuerliche Deponierungsvorgänge auf dem Grundstück bekannt, die uns als Gerücht zugetragen wurden?

Antwort des Fachbereichs Umwelt, Untere Naturschutzbehörde vom 14.01.2025

Anfrage zum Stand der Räumungsarbeiten an der Berger Dorfstraße
hier: Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt, Untere Naturschutzbehörde

Sehr geehrter Herr Diehl,

in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Mobilität am 21.11.2024 fragten Sie nach dem aktuellen Stand der Räumungsarbeiten auf einem Grundstück der Berger Dorfstraße, in der Nachbarschaft des Hauses Berger Dorfstraße 119. Das angesprochene Grundstück liegt im Außenbereich der Stadt Mönchengladbach und dort im Landschaftsschutzgebiet L12 – Niersaue Wickrath.

Der Fachbereich Umwelt war bereits zum Zeitpunkt der Anfrage in der Sitzung der BV West im Januar 2021 ordnungsbehördlich in dem Fall tätig. Da der Grundstückseigentümer jedoch an seiner Meldeadresse lange Zeit nicht anzutreffen war und sich nach Recherche des Fachbereichs Umwelt immer wieder für längere Zeit im Ausland aufhielt, hat sich der Beginn der Grundstücksräumung mehrfach verzögert. Eine Beschleunigung der Grundstücksräumung wäre allenfalls über eine Ersatzvornahme möglich gewesen. Bei dieser hätte der Fachbereich in Vorleistung gehen und die Kosten über ein späteres Rechtsverfahren beim Verursacher eintreiben müssen. Von dieser Möglichkeit hat die Verwaltung u.a. wegen der hohen Kosten – die Kostenschätzung belief sich damals auf mindestens 100.000 € – keinen Gebrauch gemacht. Zudem war es fraglich, ob die Stadt die in Vorleistung gezahlten Gelder vom Grundstückseigentümer zurückbekommen hätte.

Im Juni 2023 wurde die Direktion KK11 der Polizei Mönchengladbach durch den Fachbereich Umwelt zu dem hier in Rede stehenden Fall hinzugezogen, da im Zuge einer Grundstücksbegehung abgestellte Autos auf der Fläche festgestellt wurden und der Verdacht bestand, dass es sich um gestohlene Fahrzeuge handeln könnte. Dieser Verdacht wurde nicht bestätigt. Die im Rahmen der Ermittlungen durchgeführten Ortstermine mit dem Grundstückseigentümer, Vertretern der Polizei und des Fachbereichs Umwelt führten aber dazu, den jahrelangen Stillstand bezüglich der Räumung aufzulösen und Bewegung in die Angelegenheit zu bekommen. Hilfreich dabei war auch das Einschalten der Staatsanwaltschaft, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit mögliche Umweltstraftatbestände auf der Fläche geprüft hat. Im August 2023 begann die Räumung der Fläche durch den Eigentümer und in enger Überwachung durch den Fachbereich Umwelt.

Das zu räumende Gelände war stark überwachsen, von daher kaum einsehbar und unzugänglich. Deshalb wurde erst im Zuge der Räumungsarbeiten das gesamte Ausmaß der Ablagerungen ersichtlich: Nahezu die gesamte, ca. 5.500 qm große Fläche wurde unzulässigerweise für das Abstellen von Baumaschinen, Baugerten und Baumaterialien sowie für Pkw, Lkw und Wohnwagen genutzt.

Der große Umfang der Ablagerungen, das seit August/September 2023 anhaltend nasse Wetter, das die Befahrbarkeit erschwerte und die Tatsache, dass die Fläche lediglich durch den Grundstückseigentümer und seinen Bekannten geräumt wird, sind die wesentlichen Gründe, warum die Arbeiten zwar kontinuierlich voranschreiten, aber bisher noch nicht abgeschlossen werden konnten. Aktuell fehlt noch die Räumung von 10% der Fläche, Sodass der Fachbereich Umwelt davon ausgeht, dass die Arbeiten, soweit der Witterungsverlauf es zulässt, bis spätestens Mitte 2025 abgeschlossen sein sollten und die Fläche vollständig geräumt und renaturiert ist.

Neben dem Einschalten des KK11 und der Staatsanwaltschaft ist aus Sicht des Fachbereichs Umwelt vor allem die engmaschige Begleitung der Räumungsarbeiten der wichtigste Faktor für das kontinuierliche Voranschreiten der Arbeiten. Dies bedeutet eine hohe Personalbindung. Ohne die regelmäßigen und häufigen Vor-Ort-Kontrollen, das Setzen von Terminen und regelmäßigen Aufforderungen gegenüber dem Grundstückeigentümer wären die bisherigen Erfolge, 90% der Fläche von Maschinen und Materialien zu befreien, ohne Ersatzvornahme nicht erreichbar gewesen.

Der Fachbereich Umwelt wird den Ausschuss für Umwelt und Mobilität sowie die BV West unaufgefordert über den Abschluss der Räumungsarbeiten informieren. Eine Durchschrift des Schreibens erhalten die Fraktionsgeschäftsstellen.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Claudia Schwan-Schmitz, Technische Beigeordnete

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