Umsetzung des Antikorruptionskonzeptes

Personen

Fraktionsantrag

Hauptausschuss: 16.11.2016

Rat: 23.11.2016

Beratungsgegenstand

Umsetzung des Antikorruptionskonzeptes

Beschlussentwurf:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt: Der Korruptionsbeauftragte stellt zeitnah das Antikorruptionskonzept und die konkreten Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung vor.

Begründung:

Zu den Aufgaben des Korruptionsbeauftragten gehört unter anderem:

• Personen- und systembezogene Korruptionsbekämpfung durch präventive und regressive Maßnahmen

• Analyse der Gefährdungslage in den Organisationseinheiten, Entwicklung und Umsetzung von Präventivmaßnahmen;

• Verwaltungsinterne und -externe Beratung und Aufklärungsarbeit (z. B. Schulung) zum Thema Korruption;

• Entgegennahme von Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten, deren Bewertung und die Behandlung korruptiver Sachverhalte

Im Februar 2005 informierte die Verwaltung letztmalig über die Korruptionsbekämpfung in der Stadtverwaltung Mönchengladbach mit dem Jahresbericht 2004.

Mönchengladbach, den 03.11.2016

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Der Korruptionsbeauftragte informiert den Hauptausschuss in nicht öffentlicher Sitzung zeitnah über das Antikorruptionskonzept. Sollten sich aus diesem Bericht weitergehende Fragen ergeben, wird die Behandlung des Tagesordnungspunktes in den Rechnungsprüfungsausschuss verschoben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss

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