Nachnutzung Gelände Kliniken Maria Hilf GmbH Sandradstraße

Personen

Fraktionsantrag
Rat: 01.10.2014

Beratungsgegenstand
Planungsprozess für die Nachnutzung des Geländes der Kliniken Maria Hilf GmbH an der Gladbacher Sandradstraße

Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die notwendigen Planungsprozesse für eine Nachnutzung des heute noch durch die Kliniken Maria Hilf GmbH genutzten Geländes an der Sandradstraße einzuleiten.
Im Vorlauf zu dem Bebauungsplanverfahren sollten zuerst unter Beteiligung des Bezirkes und des Planungs- und Bauausschusses die Ziele für eine Rahmenplanung erarbeitet werden, die dann Grundlage für einen städtebaulichen Wettbewerb zur Rahmenplanung werden. Die Erarbeitung der stadtplanerischen Zielsetzung für den Wettbewerb soll sich nicht nur auf die notwendigen Angaben zur Nutzung, Baumasse, Dichte etc. beschränken, sondern auch Aussagen treffen zu Themen wie beispielsweise
–    besondere stadträumliche, architektonische und ökologische Qualitäten,
–    Art des gewünschten Wohnungsangebots
–    Art der Vermarktung und der Zuschnitt der Baufelder.
Eine begleitende qualifizierte Bürgerbeteiligung ist selbstverständlich.
 
Begründung:
Bei dem Grundstückskomplex handelt es sich um Grundstück in prominenter Lage fußläufig zur Gladbacher Innenstadt. Hier besteht die Chance für Mönchengladbach, eine besonders attraktive Quartiersentwicklung auf den Weg zu bringen.
Nachdem die Kliniken Maria Hilf GmbH erklärt haben, vorzeitig den Standort Sandradstraße aufzugeben, sollte rechtzeitig mit dem Planungsprozess für eine Nachnutzung begonnen werden. Um nicht von Einzelinteressen getrieben zu werden, ist ein in den Gremien beschlossenes übergeordnetes Gesamtkonzept notwendig, damit dann für Investoren ein verlässlicher Rahmen geschaffen ist.

Damit die stadtplanerische Zielsetzung für den Wettbewerb möglichst umfassend erarbeitet werden kann, sollten die notwendigen Angaben zur Nutzung, Baumasse, Dichte etc. zugleich auch Aussagen treffen zu weitegehenden Themenfeldern, zu denen besondere stadträumliche, architektonische und ökologische Qualitäten zu zählen sind, aber auch die Art des gewünschten Wohnungsangebots mit ggf. Festschreibung einer Quote von gefördertem Wohnungsbau. Auch die Auswirkungen unterschiedlicher Vermarktungskonzepte (große oder kleine Grundstückszuschnitte) sollen im Hinblick auf die Förderung von  Bauherrenge-meinschaften und innovativen Wohnformen Beachtung finden.
Im Rahmen der in Rede stehenden städteplanerischen Maßnahmen muss eine begleitende, qualifizierte Bürgerbeteiligung auf die Formulierung der Planungsziele einwirken können. Die Bürgerinnen und Bürger an diesem Prozess zu beteiligen, ist ebenso selbstverständlich wie unverzichtbar.

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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