Konversion Joint Headquarter (JHQ), hier: Anmietung der Liegenschaft

Änderungsantrag 
Rat: 01.10.2014

Beratungsgegenstand
Konversion Joint Headquarter (JHQ), hier: Anmietung der Liegenschaft

Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt nimmt den Zwischenstand zur Bearbeitung des Ratsauftrags zur Kenntnis und beschließt:
1.) Die Verwaltung prüft vergleichend die Finanzwirksamkeit, die
a. eine Anmietung oder
b. ein Kauf
der gesamten Konversionsfläche auf mittlere (fünf Jahre) und auf lange Sicht mit sich bringen würden. Dabei werden insbesondere auch zügig umsetzbare Veräußerungen bzw. Verpachtungen an Interessenten (z.B. Wassernutzungsrechte, Windkraftanlagen) und erschließbare Fördermittel von Land, Bund und EU in Betracht gezogen.

2.) Zur Darstellung der Finanzwirksamkeit gehören die komplette Abdeckung von Verkehrs­sicherungspflichten und sonstiger Aufgaben der Stadt als Mieterin oder Käuferin des Gesamtgeländes. U.a. werden die folgenden Zusatzkosten geprüft, veranschlagt und (vertrags)rechtlich eindeutig dem Besitzer der Vertragsfläche (z.B. BImA), der Mieterin (Stadt) bzw. eventuellen Untermietern zugeordnet:

–           regelmäßige Gebäudeüberprüfung (zur Vermeidung von Änderungen des gegen­wärtigen Artenschutzstatus),

–           Wartung von Trafos und Pumpstationen (im Hinblick auf die Vereidung von Umwelt- und sonstigen Schäden),

–           Altlastengutachten (z.B. im Hinblick auf  vormalige Tankstellen und Transformatorenplätze),

–           Erhaltung und Pflege des Regenwasserkanalnetzes (zur Erhaltung der Straßen­funktionen),

–           Straßenerhaltung zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht,

–           alle anderen rechtlich notwendigen Überprüfungen und Sanierungen von Gebäuden und Verkehrsflächen,

–           monatliche Pflege von Rasenflächen (zur Vermeidung von Änderungen des gegenwärtigen Artenschutzstatus),

–           Pflege der kleinen Grünflächen (s.o.),

–           städtisches Artenschutzgutachten (zur Abdeckung von Anforderungen der Unteren Landschaftsbehörde).

Darüber hinaus sind die Kosten des Abrisses der Immobilien auf dem Gelände des JHQ darzustellen.

3.) Der künftige Status des Geländes soll die bisherigen Einnahmemöglichkeiten der Stadt nicht mindern. (Gegenwärtig verzeichnet die Stadt Einnahmen durch Grundbesitzabgaben von  267.000 € jährlich.)

Begründung:
Erfolgt mündlich.

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen 

Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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