Städtebauliche und arbeitsmarktpolitische Förderung der EU und Land NRW

Personen

Fraktionsantrag
Rat: 01.10.2014

Beratungsgegenstand
Herstellung der organisatorischen Voraussetzungen für die Beteiligung der Stadt Mönchengladbach an der städtebaulichen Förderung (EFRE) und arbeitsmarktpolitischen Förderung (ESF) der Europäischen Union und des Landes NRW für die neue Förderphase bis 2020

Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt: Die Stadt Mönchengladbach beteiligt sich an der städtebaulichen Förderung (EFRE) und arbeitsmarktpolitischen Förderung (ESF) der Europäischen Union und des Landes NRW für die neue Förderphase bis zum Jahr 2020.

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen und öffentlich zu kommunizieren, dass in einem beteiligungsorientierten öffentlichen Verfahren die Stadt Mönchengladbach – nachdem der Aufruf der Landesregierung im Herbst 2014 an die Städte und Gemeinden Kommunen in Nordrhein-Westfalen erfolgt ist – die Zielgruppen einer möglichen arbeitsmarktpolitischen (ESF) und die Schwerpunkte einer städtebaulichen Förderung (EFRE) vor dem Hintergrund der kommunalen Situation in Mönchengladbach für die neue Förderphase bis zum Jahre 2020 formuliert werden können. 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, den Rat der Stadt, die in Frage kommenden Träger und die Öffentlichkeit in einem gemeinsamen Prozess an der Entwicklung der beim Land NRW einzureichenden Zielgruppen und Zielkonzeption zu beteiligen. Dabei sind die Gremien des Rates, die Träger und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse regelmäßig und angemessen zu informieren. 

Begründung:
Der Minister für Arbeit, Soziales und Migration des  Landes NRW hat Ende August 2014 bei einer Auftaktveranstaltung in Bochum die Fachöffentlichkeit über die Förderziele der Landesregierung NRW und die Umsetzung der anstehenden Förderung des Europäischen Sozialfonds (ESF) und die Städtebauförderung durch die Europäische Union (EFRR) in der neuen Förderphase informiert. Ansatzpunkte für die neue Förderphase sind danach das „Handlungskonzept gegen Armut und soziale Ausgrenzung“ mit dem Akzent „Teilhabe und Integration in Arbeit“.

Das Verfahren sieht vor, dass im Herbst 2014 ein Aufruf an die Kommunen im Land NRW erfolgen soll. Danach sind die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen aufgefordert, die Zielgruppen einer arbeitsmarktpolitischen (ESF) und die Schwerpunkte einer städtebaulichen Förderung (EFRE) auf dem Hintergrund der kommunalen Situation für die neue Förderphase bis zum Jahre 2020 auf dem Hintergrund der jeweiligen kommunalen Situation zu formulieren. Im Weiteren wird dann aus den landesweit gesammelten Vorschlägen ein Ranking erstellt, das die Grundlage für die Förderung in der neuen Förderphase bis zum Jahre 2020 bildet.

Verschiedene sich seit vielen Jahren in Mönchengladbach engagierende arbeitsmarktpolitische Akteure wie beispielsweise der Volksverein gegen Arbeitslosigkeit haben an der Auftaktveranstaltung in Bochum teilgenommen. In der Mönchengladbacher Fachöffentlichkeit besteht ein großes öffentliches Interesse zu erfahren, wie die Stadt Mönchengladbach ineinem beteiligungsorientierten Verfahren ein die Zielgruppen einer arbeitsmarktpolitischen (ESF) und die Schwerpunkte einer städtebaulichen Förderung (EFRE) auf dem Hintergrund der kommunalen Situation in Mönchengladbach für die neue Förderphase bis zum Jahre 2020 entwickelt, formuliert und verabschieden wird.

Viele soziale Träger in den Quartieren und Sozialräumen Mönchengladbachs sind an einer Beteiligung interessiert. Die subsidiären Träger erwarten, dass sie von der Stadt Mönchengladbach in einem transparenten Verfahren an der Analyse, Entwicklung und Verabschiedung eines Zielkonzeptes aktiv beteiligt werden.

Die Träger erwarten von der Stadtverwaltung in einem ersten Schritt ein Gesprächssignal und Hinweise, wer in der Stadtverwaltung für die formulierte Aufgabenstellung die verantwortliche Zuständigkeit übernimmt.

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE, umgangssprachlich auch EU-Regionalfonds) ist ein wichtiger Strukturfonds der Europäischen Union, der für den wirtschaftlichen Aufholprozess der ärmeren Regionen sorgen soll. Um dies zu realisieren, werden unter anderem mittelständische Unternehmen unterstützt, damit dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen, Infrastrukturprojekte durchgeführt und technische Hilfsmaßnahmen angewandt werden.

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzierungsinstrument der Europäischen Union zur Unterstützung von Beschäftigungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten sowie zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion. Die Ausgaben des ESF belaufen sich auf rund 10 % des Gesamthaushaltes der EU.

In Anbetracht der Arbeitsmarkt- und Haushaltslage Mönchengladbachs ist eine Beteiligung unserer Stadt an der neuen Förderphase des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die wirtschaftliche, soziale und beschäftigungspolitische Zukunft unserer Stadt von existentieller Bedeutung.

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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