„mg+“ / Bildung und Jugendhilfe: Erstellung eines ressortübergreifenden Bildungs-Monitorings

Personen

Fraktionantrag
Rat: 05.07.2017

Beratungsgegenstand:
„mg+“ / Bildung und Jugendhilfe:
Erstellung eines ressortübergreifenden Bildungs-Monitorings

Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, die dazu führen, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die in Mönchengladbach die Schule ohne Schulabschluss verlassen, bis zum 31.12.2020 mindestens auf den Durchschnitt des Landes NRW gesenkt wird.

Zur Zielerreichung wird der Oberbürgermeister in einem ersten Schritt beauftragt, den Bereich „Bildung und Jugendhilfe“ ressortübergreifend untersuchen zu lassen. Die Untersuchung hat den Bereich von der Kinderkrippe bis zur Weiterbildung im Erwachsenenalter zu umfassen. Die Analyse hat getrennt nach einzelnen Merkmalsausprägungen wie „Geschlecht“, „Staatsangehörigkeit“, „Wohnort (i.S. von Stadtteil)“ zu erfolgen, die Ergebnisse sind entsprechend aufzubereiten. Weiterhin sind  vorhandene Kommunikationsstrukturen und die Zusammenarbeit der in diesem Bereich tätigen Akteure ressortübergreifend darzustellen, potentielle Synergieeffekte hierbei aufzuzeigen.

Die Verwaltung ist ermächtigt, die Untersuchung extern zu vergeben und zu begleiten.

Der Oberbürgermeister wird gebeten, den Jugendhilfeausschuss, den Schul- und Bildungsausschuss, den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren sowie den Hauptausschuss regelmäßig halbjährlich – beginnend im 1. Quartal 2018 – über die Entwicklungsschritte und die Zielerreichung zu informieren und zu beteiligen.

Begründung:
Im Jahr 2015 betrug der Anteil der Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss an allen Schulabgängern in NRW 5,3%, das sind 11.054 Schüler ohne Abschluss, die Zahl der abgehenden Schülerinnen und Schüler belief sich auf insgesamt 207.106.

In Mönchengladbach betrug der Anteil der Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss 8,3%, das sind 265 Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss, die Zahl der abgehenden Schülerinnen und Schüler belief sich hier auf insgesamt 3.176. Im Jahr 2015 lag Mönchengladbach mit 3% über dem Landesschnitt.

Im Jahr 2016 betrug der Anteil der Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss in NRW 5,3%, das sind 10.805 Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss, die Zahl der abgehenden Schülerinnen und Schüler belief sich auf insgesamt 203.053.

In Mönchengladbach betrug der Anteil der Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss 6,7%, das sind 206 Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss, die Zahl der abgehenden Schülerinnen und Schüler belief sich auf insgesamt 3.052.

Das heißt: Der Anteil der Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss hat sich in Mönchengladbach von 2015 auf 2016 um 1,6% verringert, liegt aber immer noch um 1,4% über dem Landesschnitt. Im Vergleich von 2015 zu 2016 hat sich die Situation in Mönchengladbach zwar verbessert, die Stadt liegt beim Anteil der Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss aber immer noch deutlich über den Landes- bzw. dem Durchschnitt des Regierungsbezirks Düsseldorf.

Das Thema eines fehlenden  Schulabschlusses ist im Verlauf des Berufslebens kaum zu kompensieren, es fehlt vielmehr als Eintrittskarte in das Erwerbsleben auf Dauer.

Von den 3.600 Leistungsbezieher*innen zwischen 18 bis 24 Jahren, die beim Jobcenter Mönchengladbach im Leistungsbezug stehen, verfügen 42% nicht über den Hauptschul-abschluss Klasse 10A. Das bedeutet, fast die Hälfte der jungen Leistungsbezieher*innen zwischen 18 bis 24 Jahren erfüllt die schulische Voraussetzung für eine reguläre Ausbildung nicht.

72% der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ca. 26.800 Personen), die beim Jobcenter Mönchengladbach im Leistungsbezug stehen, sind ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Die Verweildauer in der Arbeitslosigkeit für Bewerber*innen ohne Schul- und Berufsabschluss ist viermal so lang wie die vergleichbarer Bewerber*innen, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Die aufgezeigte Struktur beeinflusst und prägt die Lage der Stadt Mönchengladbach auf vielfältige Art und Weise nachhaltig und dauerhaft. Von daher ist es erforderlich, den Komplex Bildung und Jugendhilfe und zwar von den Kitas bis hin zur beruflichen Ausbildung zumindest für die Merkmale Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Wohnort im Sinne von Stadtteil und die vorhandenen Kommunikationsstrukturen sowie die Zusammenarbeit der in diesem Bereich tätigen Akteure ressortübergreifend zu untersuchen. Der hierbei von der Verwaltung zu erstellende „Bildungsbericht“ dient als Ausgangspunkt zum Erreichen des Eingangs formulierten Zieles. Er ist somit die Grundlage für politische Zieldiskussionen und Entscheidungen sowie einer ressortübergreifende Bildungsplanung. Der hier aufgezeigte Handlungsbedarf ergibt auch übrigens auch aus der Stadtentwicklungsstrategie „mg+“.

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Ergebnis der Beratung im Rat:

Der Oberbürgermeister wird gebeten, den Jugendhilfeausschuss, den Schul- und Bildungsausschuss, den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren sowie den Hauptausschuss regelmäßig halbjährlich – beginnend im 1. Quartal 2018 – über die Entwicklungsschritte und die Zielerreichung zu informieren und zu beteiligen.

RH Sasserath erklärt, dass die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag heute zurückzieht um ihn im nächsten Ratszug erneut, incl. der Vorberatung in den Ausschüssen, einzubringen.

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