Ausbauplanung Kindertageseinrichtungen für die Kindergartenjahre 2017/18 bis 2022/23

Personen

Fraktionsantrag
Jugendhilfeausschuss: 20.06.2017
Hauptausschuss: 28.06.2017
Rat: 05.07.2017

Beratungsgegenstand:
Ausbauplanung Kindertageseinrichtungen für die Kindergartenjahre 2017/2018 bis 2022/23 – Ergänzungsantrag zur Vorlage 2297/IX

Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss / der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:

  1. Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte (U3 und Ü3) und zum Abbau von Überbelegungen beginnt die Stadt zügig mit eigenen Ausbaumaßnahmen und übernimmt die Trägerschaft dieser neuen Einrichtungen. Dazu werden mindestens drei der für die Kindergartenjahre 2021/22 und 2022/23 vorgesehenen Neubaumaßnahmen auf die Kindergartenjahre 2018/19 und 2019/20 vorgezogen.
  2. Die Gemeinbedarfsflächen, die zur Umsetzung des als notwendig erachteten Neubauprogramms zur Errichtung weiterer Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet unabdingbar sind, werden von der Verwaltung bis zum Ende des Kindergartenjahres 2017/18 definiert und ausgewiesen. Sie erhalten in der verwaltungsinternen Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Planung und mit der EWMG Vorrang vor anderen Stadtentwicklungsoptionen.
  3. Die Verwaltung trifft Vorkehrungen, dass das Neubauprogramm zur Errichtung weiterer Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet dadurch abgesichert wird, dass die Stadt selbst die Trägerschaft für bis zur Hälfte der zugebauten Einrichtungen übernehmen kann, falls im Stadtgebiet keine Freien Träger gefunden werden können, die bereit sind, eine Trägerschaft zu den gesetzlich vorgesehenen Konditionen zu übernehmen.

Begründung:
Den Rechtsanspruch von Eltern auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind in einer Kindertagesstätte muss die Stadt als öffentlicher Träger sicherstellen. Zur Zeit ist ihr das nicht möglich, denn aktuell musste die Stadtverwaltung etwa 2000 Eltern, die für ihr Kind einen Betreuungsplatz benötigen, eine Absage erteilen. Aus dieser Tatsache lässt sich ein erheblicher und dringender Ausbaubedarf für den Kitabereich ableiten. Eine zusätzliche Ausbaunotwendigkeit ergibt sich daraus, dass die Kitas in der Stadt schon zu Beginn des Kindergartenjahres 2017/18 bis an die Grenze des gesetzlich möglichen überbelegt sind und dass damit Bedarfen von Eltern, die im laufenden Kindergartenjahr zuziehen, gar nicht mehr angemessen entsprochen werden kann. Da ein zügiger Zubau von Kindertagesstätten also zwingend notwendig ist und weil die Stadt selbst rechtlich in der Pflicht steht, Eltern Kitaplätze anzubieten, sollte sie diese Einrichtungen zumindest teilweise auch in eigener Verantwortung zubauen und Trägerschaften übernehmen. Eine Planung, die fast ausschließlich auf private Investoren einerseits und Freie Träger andererseits setzt, greift zu kurz.

Da aufgrund eines zurückhaltenden Ausbaus in den letzten Jahren ein gravierender Engpass bei der Versorgung mit Kita-Plätzen entstanden ist, muss diese infrastrukturelle Bedrohung der „Wachsenden Stadt MG+“ möglichst kurzfristig abgewendet werden. Deswegen sind für spätere Jahre vorgesehene Kita-Ausbauten zeitlich vorzuziehen und möglichst bald in Angriff zu nehmen. Ziel sollte es sein, nicht jahrelang der Entwicklung hinterherzulaufen, sondern die Stadt in die Lage zu versetzen, das Konzept „Wachsende Stadt MG+“ mit einer ausreichenden und angemessenen Infrastruktur für die frühkindliche Bildung zu begleiten.

Voraussetzung für Neubauten von Kitas sind Gemeinbedarfsflächen, auf denen sie errichtet werden können. Für die allermeisten der geplanten Kita-Neubauten sind die entsprechenden Gemeinbedarfsflächen als noch „festzulegen“ ausgewiesen. Um einen zügigen Zubau von Kitas möglich zu machen, müssen daher in Abstimmung zwischen dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, dem Fachbereich Stadtentwicklung und Planung und der EWMG in einem kurzen Zeitraum Gemeinbedarfsflächen definiert und ausgewiesen werden oder in vorhabenbezogenen Bebauungsplänen solche Flächen vertraglich geregelt werden. Besonders in den Innenstadtbereichen bedarf ein solches Vorhaben besonderer Anstrengungen.

Zur Zeit ist nicht absehbar, ob sich im Stadtgebiet im anvisierten Umfang Freie Träger finden werden, die eine Trägerschaft für viele zusätzliche Einrichtungen übernehmen und damit die langjährigen vertraglichen Bindungen an die Investoren eingehen werden. Um das Ausbauziel abzusichern, muss die Stadt als rechtlich verantwortlicher Garant für Kitaplätze Vorkehrungen treffen, dass sie die Trägerschaften für zugebaute Kitas selbst übernehmen kann.                                                 

Dr. Gerd Brenner, Jugendpolitischer Sprecher Bündnis 90/Die Grünen                 
Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen                       

Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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