Anfrage von Karl Sasserath an die Verwaltung/Dörte Schall am 21.06.2017
Sehr geehrte Frau Schall,
namens der grünen Ratsfraktion wende ich mich an Sie mit folgender Anfrage zum Thema „Stromsperren im Stadtgebiet Mönchengladbachs“.
1. Wieviel Mahnungen hat die NEW AG im Zusammenhang mit Stromkostenrückständen an Kunden im Stadtgebiet Mönchengladbach im Jahr 2015 und 2016 verschickt?
2. Wie viele Mahnungen hiervon wurden im Jahr 2015 und 2016 an Kundinnen und Kunden verschickt, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhielten?
3. Wieviel Sperrungen von Energie hat die NEW AG im Zusammenhang mit Stromkostenrückständen an Kunden im Stadtgebiet Mönchengladbach im Jahr 2015 und 2016 durchgeführt?
4. Wieviel Sperrungen im Bereich von Haushaltsstrom hat die NEW AG im Zusammenhang mit Stromkostenrückständen bei Kundinnen und Kunden im Stadtgebiet Mönchengladbach im Jahr 2015 und 2016 durchgeführt, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhielten?
5. Wieviel Entsperrungen im Bereich von Haushaltsstrom hat die NEW AG im Zusammenhang mit Stromkostenrückständen bei Kundinnen und Kunden im Stadtgebiet Mönchengladbach in den Jahren 2015 und 2016 durchgeführt?
6. Wieviel Entsperrungen im Bereich von Haushaltsstrom hat die NEW AG im Zusammenhang mit Stromkostenrückständen bei Kundinnen und Kunden im Stadtgebiet Mönchengladbach im Jahr 2015 und 2016 durchgeführt, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhielten?
7. Wie hoch ist die Zahl der Haushalte im Versorgungsgebiet der NEW AG im Stadtgebiet Mönchengladbach die momentan auf Grund von Stromkostenrückständen keinen Haushaltsstrom erhalten?
8. Wie hoch ist die Zahl der Haushalte im Versorgungsgebiet der NEW AG im Stadtgebiet Mönchengladbach, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhalten, die momentan auf Grund von Stromkostenrückständen keinen Haushaltsstrom erhalten?
9. Wie hoch ist die Zahl der Haushalte mit Kindern und Jugendlichen im Versorgungsgebiet der NEW AG im Stadtgebiet Mönchengladbach, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhalten, die momentan auf Grund von Stromkostenrückständen keinen Haushaltsstrom erhalten?
Für eine zeitnahe Beantwortung dieser Fragen bedanke ich mich bei Ihnen vorab sehr herzlich!
Mit freundlichen Grüßen
Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/ Die Grünen
Antwort der Verwaltung vom 03.07.2017
Anfrage zu Stromsperren im Stadtgebiet Mönchengladbachs
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Sasserath,
die vorgenannte Anfrage bezieht sich in den einzelnen Fragestellungen auf durchgeführte Mahnverfahren, erfolgte Sperrungen, eingeleitete Entsperrungen sowie derzeit bestehende Versorgungseinstellungen der Stromzufuhr für den gesamten Kundenstamm der NEW AG sowie gesondert für den Personenkreis der Transferleistungsempfänger in den Rechtskreisen des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und SGB XII (Sozialhilfe) im Rahmen der Grundversorgung durch die NEW AG.
Weder beim Jobcenter Mönchengladbach noch beim Fachbereich Soziales und Wohnen wird eine Statistik zu Anträgen auf Übernahme von Energiekostenrückständen geführt. Von daher können Ihre Fragen nicht beantwortet werden.
Bereits im Zusammenhang mit der Beantwortung Ihrer Anfrage zur Übernahme von Rückständen bei den Unterkunfts- und Energiekosten vom 27.01.2017 wurde mitgeteilt, dass eine Datengrundlage zur gesperrten Stromversorgung für die Leistungsbereiches des SGB II und SGB XII nicht vorliegt.
Die von hier erfolgte Beantwortung der Fragestellung aus der vorgenannten Anfrage gebe ich nachfolgend zur Kenntnisnahme wieder:
„In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2015 und 2016 in Mönchengladbach Bedarfsgemeinschaften, die ihren Lebensunterhalt aus Leistungen des Sozialgesetzbuches II (SGB II) und im Rahmen des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) deckten und in deren Haushalt Kinder und Jugendliche in Mönchengladbach lebten, der Strom gesperrt?“
Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII sind personenbezogene Leistungen. Die anspruchsbegründenden Voraussetzungen der Leistungsgewährung müssen insofern durch den einzelnen Leistungsberechtigten erfüllt werden. Aktuell befinden sich 50 minderjährige Leistungsberechtigte als Haushaltsangehörige in 43 Leistungsfällen der Hilfe zum Lebensunterhalt.
Eine Datengrundlage zur gesperrten Stromversorgung für die Leistungsbereiche des SGB II und SGB XII liegt nicht vor.
Inwieweit eine geeignete Datenbasis für die Beantwortung der aufgeworfenen Fragestellungen bei der NEW AG vorhanden ist und somit eine vollumfängliche Beantwortung Ihrer Anfrage von dort erfolgen kann, ist von hier aus nicht beurteilbar.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Dörte Schall