Zusätzliche beratende Mitglieder in Aufsichtsräten städtischer Beteiligungsgesellschaften

Personen

Antrag/Tischvorlage
Hauptausschuss: 28.06.2017
Rat: 05.07.2017

Beratungsgegenstand
TOP „Zusätzliche beratende Mitglieder in Aufsichtsräten städtischer Beteiligungsgesellschaften“, Vorlage Nr. 2185/IX

Beschlussentwurf
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Voraussetzungen zu schaffen, dass in den Aufsichtsräten der städtischen Beteiligungsgesellschaften alle im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen ordentlich vertreten sind. Die Größe der Aufsichtsräte wird entsprechend angepasst.

Der Oberbürgermeister als Gesellschafter berichtet dem Rat der Stadt mindestens einmal jährlich über die Vorgänge in den Gesellschaften.

In allen Fragen, die Geschäftsführungen und Vorstände betreffen – wie etwa der Vergütung –  ist vorher das Petitum des Rates einzuholen.  

Der Oberbürgermeister als Gesellschafter veranlasst die externe Untersuchung, ob die Vergütungen der Aufsichtsräte und Beiräte in den städtischen Beteiligungsgesellschaften angemessen sind.  

Begründung
Erfolgt mündlich

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratssitzung:

Der Oberbürgermeister als Gesellschafter veranlasst die externe Untersuchung, ob die Vergütungen der Aufsichtsräte und Beiräte in den städtischen Beteiligungsgesellschaften angemessen sind.

RH Karl Sasserath zieht daraufhin den Antrag zurück.

Abstimmungsergebnis: Vom Antragssteller zurückgezogen.

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