Bebauungsplan der Innenentwicklung

Personen

Ergänzungsantrag/Tischvorlage
Hauptausschuss: 28.06.2017
Rat: 05.07.2017

Beratungsgegenstand
TOP „Bebauungsplan Nr. 777/O, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) – Stadtbezirk Ost – Hardterbroich/Pesch, Gebiet östlich der Karl-Kämpf-Allee zwischen der Charlottenstraße und der Volksgartenstraße, Vorlage Nr. 2251/IX

Beschlussentwurf
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:

Im Plangebiet nach dem Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) – Stadtbezirk Ost – Hardterbroich/Pesch, Gebiet östlich der Karl-Kämpf-Allee zwischen der Charlottenstraße und der Volksgartenstraße ist mietpreisgedämpfter Wohnraum, der sich an einer Quotenregelung orientiert, zu berücksichtigen.

Die EWMG wirkt beim Verkauf der Grundstücke darauf hin, dass im Rahmen der Quotenregelung im vorgenannten Plangebiet mindestens fünf Mieteinfamilienhäuser für kinderreiche Familien als öffentlich geförderte Mietobjekte mit langfristiger Bindung durch einen öffentlichen Bauträger, wie z.B. GWSG und/oder Kreisbau AG, zu verwirklichen sind. 

Begründung
Das verfügbare Angebot an belegungs- und mietpreisgebundenem öffentlich gefördertem Wohnraum ist knapp geworden, nicht nur in Mönchengladbach. Wohnraum in Mönchengladbach ist kaum noch günstig. Insbesondere für Familien mit mehreren Kindern ist es in Mönchengladbach fast unmöglich, eine angemessene Wohnung mieten zu können. In der Landeshauptstadt Düsseldorf müssen beispielsweise nach einem Ratsbeschluss die Bauentwickler in Projekten mit mehr als 100 neuen Wohneinheiten 20 Prozent der Wohnungen öffentlich gefördert und weitere 20 Prozent preisreduziert angeboten werden.

Zur Deckung der bekannten sozialen Bedarfslagen auf dem Wohnungsmarkt ist die Umsetzung der vorgeschlagenen Quotenregelung familienfreundlich und sozialpolitisch notwendig. Damit kann sicherstellt werden, dass im in Rede stehenden Plangebiet ein gemischtes Quartier für eine große Bandbreite an Bevölkerungsschichten entsteht. Da derzeit bei niedrigen Zinsen die öffentliche Förderung nicht besonders attraktiv ist, hat es Sinn, auf städtischen Grundstücken bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Zu überdenken wäre etwa die Errichtung von Reihenhäusern im Preissegment von etwa 160.000 € als sinnvolles und erschwingliches Angebot für Schwellenhaushalte. Örtliche Bauunternehmen bieten solche Angebote.

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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