Entwicklungskonzept für Spiel- und Freizeitflächen und Aufgabe von Spielflächen

Personen

Ergänzungsantrag
Jugendhilfeausschuss: 20.06.2017
Hauptausschuss: 28.06.2017
Rat: 05.07.2017

Beratungsgegenstand
Entwicklungskonzept für Spiel- und Freizeitflächen und Aufgabe von Spielflächen (HSP 2012 – 0124):
Ergänzungsantrag zur Vorlage 2340/IX

Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss / der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:

  1. Die Verwaltung bereitet eine Umstrukturierung der HSP-Maßnahme 2012 – 0124 vor. Dabei folgt sie im Hinblick auf Spielflächen der Logik einer zukunftsgerichteten Stadtentwicklung, die den Bedürfnissen junger Familien und Jugendlicher gerecht wird und das Konzept „mg+“ sinnvoll ergänzt. Dabei wird u.a. geprüft, ob Spiel- und Freizeitflächen – z.B. nach Maßgabe des Programms „Gute Schule 2020“ – mit anderen Nutzungsoptionen (z.B. von Schulen) sinnvoll verknüpft werden können, so dass Mittelumschichtungen möglich werden und die lt. HSP nötigen Einsparungen auf andere Weise darstellbar sind. In diesem Zusammenhang ist auch ist die Übernahme von Spielplatz-Patenschaften zu prüfen.
  2. Die Verwaltung stellt die Mittel, die zur Erstellung eines Entwicklungskonzepts für Spiel- und Freizeitflächen durch ein entsprechend qualifiziertes Planungsbüro einzuplanen sind, gesondert zur Verfügung. Die Mittel für das Inventar von Spielplätzen, die der „mags“ zur Verfügung stehen, bleiben somit in der bisher vorgesehenen Höhe erhalten.

Begründung:
Inzwischen zeichnen sich für die HSP-Maßnahme 2012 – 0124 Umstrukturierungsmöglich­keiten ab, die dem damaligen Einsparziel durchaus weiterhin entsprechen, dabei jedoch eine günstigere, weniger einschränkende Nutzung von Spielflächen möglich erscheinen lassen. Solche Umstrukturierungsmöglichkeiten sind zu prüfen. Dies wäre z.B. durch eine Kombination mit anderen Nutzungsmöglichkeiten erreichbar. Die Neugestaltung – und eine Steigerung der Akzeptanz – einiger Spielflächen ist z.B. möglich, indem sie Schulen zugeordnet werden; Ziel könnte es dann sein, die Modernisierungskosten für solche Flächen dem Programm „Gute Schule 2020“ zuzuordnen. Im Sinne einer optimalen zeitlichen Nutzung solcher Flächen könnten sie ganztägig jungen Familien und morgens zusätzlich Schülerinnen und Schülern von Grundschulen und weiterführenden Schulen zur Verfügung stehen. In einigen Quartieren zeichnet sich zudem die Möglichkeit ab, dass Anwohner Patenschaften für die Pflege von Spielflächen übernehmen. Dazu könnte die Stadt ein Patenschaftsprogramm entwickeln, für das im Bedarfsfall z.B. Mittel aus den Programmen „Soziale Stadt“ oder „Bürgerschaftliches Engagement“ vergeben werden können.

Angesichts der Personalsituation der Stadt kann eine angemessene, den Erfordernissen einer modernen und wachsenden Großstadt entsprechende Spielflächenplanung von der Verwaltung nicht selbst geleistet werden. Die Kosten für die Vergabe einer solchen professionellen Spielflächenplanung sollten allerdings nicht – wie bisher vorgesehen – das Finanzvolumen der „mags“ für die Unterhaltung vorhandener Spielplätze einschränken, da viele dieser Flächen nach wie vor einigen Sanierungsbedarf aufweisen, der den Modernisierungsbestrebungen des Konzepts „Wachsende Stadt mg+“ zuwiderläuft.

Mönchengladbach, 08.06.2017

Dr. Gerd Brenner, Jugendpolitischer Sprecher Bündnis 90/Die Grünen
Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Dieser Antrag wurde in der Ratssitzung mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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