Einrichtung einer Tempo-30-Zone

Personen

Fraktionsantrag
Bezirksvertretung Süd: 07.06.2017
Planungs- und Bauausschuss: 20.06.2017
Hauptausschuss: 28.06.2017
Rat: 05.07.2017

Beratungsgegenstand
Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf dem Stapper Weg von der dortigen Sportanlage bis zum Geistenbecker Ring

Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung Süd, der Planungs- und Bauausschuss, der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:

Auf dem Stapper Weg wird, beginnend in Höhe der dortigen Sportanlage und endend am Geistenbecker Ring, auf der Grundlage des § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet.

Begründung:
Im Dezember 2016 hat die Bundesregierung die Straßenverkehrsordnung geändert. Die Änderungen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) umfassen u.a. neue Regeln für die leichtere Anordnung von Tempo 30. Danach dürfen die zuständigen Behörden nun grundsätzlich vor Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen Tempo 30 anordnen. Dies kann z. B. aus Gründen der Verkehrssicherheit geschehen oder um die Anwohner vor Lärm oder Abgasen zu schützen.

Der Stapper Weg in Geistenbeck ist überwiegend durch eine Wohnbebauung gesäumt, in der zahlreiche Familien mit Kindern leben und die unmittelbar an die Straße angrenzt. Weiter sind am Stapper Weg zwei Kindergärten, eine Grundschule, eine Sportanlage sowie ein Wohnheim für beeinträchtigte Menschen beheimatet.

Nach Aussagen von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt anlässlich der Änderung der Straßenverkehrsordnung im letzten Jahr brauchen Kinder einen besonderen Schutz – das gelte auch im Straßenverkehr. „Insbesondere vor Grundschulen und Kindergärten ist besondere Vorsicht geboten. Wir haben den Rechtsrahmen geschaffen, damit die Straßenverkehrsbehörden ohne größere bürokratische Hürden Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten auch an Hauptverkehrsstraßen streckenbezogen anordnen können. Im Interesse der Sicherheit der Kinder“, so der Bundesverkehrsminister seinerzeit.

Da es sich beim Abschnitt zwischen der Sportanlage Geistenbeck und dem Geistenbecker Ring um einen sensiblen Bereich im Sinne des Schutzes der Kinder handelt, ist es dringend geboten, dort zeitnah die straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen zu treffen.

Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone im beschriebenen Bereich würde nicht nur die Gefahr schwerer Unfälle verringern und die Sicherheit der Kinder erhöhen, sondern zugleich auch die Lärmbelastung im angesprochenen Bereich deutlich senken.

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Süd empfiehlt, der Planungs-und Bauausschuss beschließt, die Ein-richtung einer Tempo 30-Zone auf dem Stapper Weg, beginnend in Höhe der dortigen Sportanlage und endend am Geistenbecker Ring, in die Liste der von der Verwaltung schon vorgetragenen, zu bearbeitenden Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Neuregelung zur Anordnung von Tempo 30-Bereichen aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss

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