Anfrage von Marion Manske in der Bezirksvertretung Nord am 26.03.2025
Es gibt vermehrt die Frage gestellt, ob sich die Freifläche auf dem Bröseweg (angrenzend an die Kleingartenanlage) als Hundefläche eignet.
In diesem Zusammenhang bitten wir darum, folgende Fragestellungen zu beantworten:
1. Wer ist Grundstückseigentümer
2. Wäre es möglich, auch bzw. insbesondere mit Blick auf die zu erwartende Lärmsteigerung, auf dieser Fläche zwischen den angrenzend bewohnten Häusern eine Hundefreifläche/-wiese auszuweisen
3. Mit welchen Kosten wäre diese Maßnahme zu kalkulieren?