Hundewiese am Bröseweg

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Anfrage von Marion Manske in der Bezirksvertretung Nord am 26.03.2025

Es gibt vermehrt die Frage gestellt, ob sich die Freifläche auf dem Bröseweg (angrenzend an die Kleingartenanlage) als Hundefläche eignet. 

In diesem Zusammenhang bitten wir darum, folgende Fragestellungen zu beantworten: 

1. Wer ist Grundstückseigentümer

2. Wäre es möglich, auch bzw. insbesondere mit Blick auf die zu erwartende Lärmsteigerung, auf dieser Fläche zwischen den angrenzend bewohnten Häusern eine Hundefreifläche/-wiese auszuweisen

3. Mit welchen Kosten wäre diese Maßnahme zu kalkulieren?

Antwort der Verwaltung vom 02.06.2025

Sehr geehrte Frau Manske,

in der Sitzung der Bezirksvertretung Nord am 26.03.2025 stellten Sie folgende Anfrage:

Es gibt vermehrt die Frage gestellt, ob sich die Freifläche auf dem Bröseweg (angrenzend an die Kleingartenanlage) als Hundefläche eignet. 

In diesem Zusammenhang bitten wir darum, folgende Fragestellungen zu beantworten: 

1. Wer ist Grundstückseigentümer

2. Wäre es möglich, auch bzw. insbesondere mit Blick auf die zu erwartende Lärmsteigerung, auf dieser Fläche zwischen den angrenzend bewohnten Häusern eine Hundefreifläche/-wiese auszuweisen

3. Mit welchen Kosten wäre diese Maßnahme zu kalkulieren?

Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR (mags) weitergeleitet. Die mags antwortet wie folgt:

„Es handelt sich bei der betreffenden Fläche um eine städtische Liegenschaft in Verwaltung der Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH (EWMG).

Die bisherigen Erfahrungen mit Hundewiesen in Wohnbereichen zeigen oft eine erhöhte Lärmbelastung. Zudem führt die erhöhte Aktivität in der Hundefreilauffläche zu einer verstärkten Nutzung der umliegenden Infrastruktur, was die Ruhezeiten der Anwohner beeinträchtigen könnte.

Die Entscheidung über die Errichtung einer Hundewiese auf der betreffenden Fläche liegt nicht bei mags, sondern ist in der Bezirksvertretung zu beraten.

Die Kosten für die Errichtung einer Hundewiese belaufen sich in der Regel auf ca. 20.000 Euro.!

Darüber hinaus wurden der Fachbereich 61 – Stadtentwicklung und Planung (FB 61) sowie die EWMG um kurze Stellungnahmen zum Sachverhalt gebeten.
Seitens des FB 61 wird grundsätzlich kein Konflikt mit der Nutzung der Grünfläche als Hundewiese und den Festlegungen des dort geltenden Bebauungsplan 582/III gesehen. Auch von Seiten der EWMG spricht nichts gegen das Vorhaben, wenn es politisch so gewollt und entsprechend beschlossen wurde.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass sich das Gelände für die Einrichtung einer Hundewiese grundsätzlich eignet, sich durch die verstärkte Nutzung der umliegenden Infrastruktur und die zu erwartende steigende Lärmbelästigung (Parkverkehre durch Besucher der Hundewiese, Hundegebell) Einschränkungen und Belästigungen für die Anwohner ergeben könnte.
Im Rahmen der politischen Beschlussfassung wäre ggf. zu berücksichtigen, dass es sich beim Bröseweg um eine reine Spielstraße handelt, in der nur auf den gekennzeichneten Flächen geparkt werden darf.

Mit freundlichen Grüßen

Klever, Stadtverwaltungsrat

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