Anfrage von Marcel Klotz in der Bezirksvertretung Süd am 26.03.2025
Mit der Beschlussvorlage 1607/X vom 01.07.2022 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Einleitung der Umstufung der Bundesstraßen 230 und 59 vom Marshallplatz (Keplerstraße) bis Fliethstraße beschlossen.
Ich stelle fest, dass bislang weder die Beschilderung geändert wurde, noch die Geodatensysteme angepasst wurden. Die Navigationssysteme leiten immer noch über die Strecke Moses-Stern-Straße und später Friedrich-Ebert-Straße.
Ich bitte um Mitteilung, wie der Stand dieser Umstufung ist.
Antwort der Verwaltung vom 30.05.2025
Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Süd vom 26.03.2025
Umstufungsverfahren der B59 und der B230 im Bereich von Keplerstraße bis Fliethstraße
Sehr geehrter Herr Klotz,
in der oben genannten Sitzung stellten Sie folgende Anfrage:
Mit der Beschlussvorlage 1607/X vom 01.07.2022 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Einleitung der Umstufung der Bundesstraßen 230 und 59 vom Marshallplatz (Keplerstraße) bis Fliethstraße beschlossen.
Ich stelle fest, dass bislang weder die Beschilderung geändert wurde, noch die Geodatensysteme angepasst wurden. Die Navigationssysteme leiten immer noch über die Strecke Moses-Stern-Straße und später Friedrich-Ebert-Straße.
Ich bitte um Mitteilung, wie der Stand dieser Umstufung ist.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Aufgrund des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt und Mobilität zur Beratungsvorlage Nr. 1607/X vom 18.08.2022 wurde das Umstufungsverfahren für die B59 und die B230 im Bereich von Keplerstraße bis Fliethstraße eingeleitet.
Mit Schreiben vom 09.01.2023 wurden die gewünschten Umstufungsmaßnahmen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW mitgeteilt und der Landesbetrieb gebeten die Festsetzung dieser Umstufungen beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW zu beantragen.
Im September 2023 teilte der Landesbetrieb mit, dass der Antrag in der eingereichten Form nicht bearbeitet werden kann, da er, insbesondere hinsichtlich der als Anlage beigefügten Plänen und weiteren Unterlagen, nicht mehr den aktuellen formalen Anforderungen genügt. Im Nachgang zu diesem Schreiben wurden in mehreren Besprechungen mit dem Landesbetrieb, unter Beteiligung der Kollegen der Verkehrsplanung, die aktuellen verfahrenstechnischen und formalen Anforderungen, die zur weiteren Bearbeitung des Antrages erforderlich sind, geklärt.
Am 15.1.2024 wurden vom Landesbetrieb die zur Überarbeitung des Antrages vom 09.01.2023 erforderlichen Unterlagen übersandt.
Aufgrund eines längeren krankheitsbedingten Ausfalls des Sachbearbeiters und den daraus resultierenden Rückstanden ist die Überarbeitung des Umstufungsantrages bisher nicht erfolgt. Die Überarbeitung soll nun zeitnah erfolgen und der Antrag wird dann erneut beim Landesbetrieb eingereicht.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Claudia Schwan-Schmitz, Technische Beigeordnete