Hauptbahnhof Rheydt

Personen

Anfrage von Karl Sasserath in der Ratssitzung am 02.10.2019

1.) Ist der Stadtverwaltung Mönchengladbach und dem Oberbürgermeister bekannt, dass im Eingangsbereich des Hauptbahnhof Rheydt regelmäßig Wasser aus den oberen Etagen bzw. über das undichte Dach in den Wartebereich eintritt?

2.) Was wurde von Seiten der Stadtverwaltung Mönchengladbach bzw. dem Oberbürgermeister unternommen, um auf die Städtische Entwicklungsgesellschaft Mönchengladbach (EWMG). in deren Eigentum der Hauptbahnhof Rheydt steht, anzuweisen, ihrer Instandhaltungspflicht für die Beseitigung der dargestellten Regenwassereinbrüche Sorge zu tragen?

3.) Wann wurde das Gebäude des Hauptbahnhof Rheydt zuletzt von der Bauordnung der Stadt Mönchengladbach mit welchem Ergebnis in Augenschein genommen?

Antwort in der Sitzung durch den Oberbürgermeister

Oberbürgermeister Reiners antwortet, dass er Teile der Fragen beantworten könne. Er habe auch durch die Zeitung von dieser Problematik Kenntnis erlangt. Er habe auch gelesen, dass die EWMG unverzüglich veranlasst habe, dass durch Handwerker das Eindringen von Wasser verhindert werden solle. Oberbürgermeister Reiners habe keinen Kontakt zur EWMG aufgenommen, da er bezüglich einer adäquaten Reparatur sich auf die EWMG verlassen würde.
Bezogen auf die Inaugenscheinnahme der Bauordnung könne er ad hoc keine Auskunft erteilen. Oberbürgermeister Reiners sagt deswegen eine schriftliche Beantwortung zu.

Antwort der Verwaltung vom 14.11.2019

Sehr geehrter Herr Sasserath,

in der Sitzung des Rates am 02.10.2019 fragten Sie an, wann das Gebäude des Hauptbahnhofes Rheydt zuletzt von der Bauordnung der Stadt Mönchengladbach in Augenschein genommen wurde.

Die Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden zur Prüfung von baulichen Anlagen ergeben sich aus der Bauordnung NRW. Nach § 1 Bauordnung NRW sind deren Anwendungsbereich Anlagen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, ausgenommen.
Zu diesen Anlagen gehören neben öffentlichen Verkehrswegen (Straßen, Schienen) auch deren Nebenanlagen wie Bahnhofsgebäude.
Daher kann die Bauaufsichtsbehörde keine Prüfungen an Bahnhofsgebäuden vornehmen.
Das Gebäude wurde durch die Stadt Mönchengladbach erworben und wird von der EWMG für die Stadt Mönchengladbach geschäftsbesorgend verwaltet. Die Verwaltung umfasst auch die Gebäudeunterhaltung.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Wilhelm Reiners, Oberbürgermeister

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