Fraktionsantrag
Rat: 02.10.2019
Beratungsgegenstand
Umsetzung des nordrhein-westfälischen Landes-Sportstättenförderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ in Mönchengladbach
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt:
Die Verwaltung wird um einen Bericht über die bisherigen Erfahrungen zur Umsetzung des Landes-Sportstättenförderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ in Mönchengladbach gebeten. Der Bericht soll dabei auch Aussagen darüber enthalten,
– welche Anträge welcher Mönchengladbacher Vereine für welche Maßnahmen an das Land NRW zur Förderung weitergereicht wurden;
– welche Anträge oder Initiativen von Mönchengladbacher Vereinen aus welchen Gründen nicht berücksichtigt werden konnten.
Begründung:
Für zukunftsorientierte Sportstätten und zur Behebung des massiven Modernisierungsstaus bei Sportstätten hat die NRW-Landesregierung im Oktober 2018 das Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ aufgelegt. Das Förderprogramm soll Sportvereine und Sportverbände eine Unterstützung geben, die zu einer deutlichen Verbesserung der Sportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen führt. Insgesamt werden von 2019 – 2022 300 Millionen Euro bereitgestellt, die im Rahmen von Projektanträgen als Zuwendung abgerufen werden können, die nicht zurückgezahlt werden muss.
Auch Mönchengladbacher Sportvereine bemühen sich um Fördermittel aus diesem Programm. Ob das immer erfolgreich ist, bedarf einer Klärung, denn für solvente Vereine sind die Hürden, die geforderten Eigenmittel einzubringen, nicht zu hoch. Die Frage bleibt, ob und wie weniger solvente Vereine aus Mönchengladbach vom Programm profitieren können.
Mönchengladbach, 19.09.2019
Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Dieser Antrag wurde in der Ratssitzung zurückgezogen.
Aus der Niederschrift der Ratssitzung:
Beigeordneter Dr. Fischer zitiert aus dem Protokoll der letzten Sitzung des Sportausschusses:
„Beigeordneter Dr. Fischer informiert die Ausschussmitglieder über den aktuellen Sachstand zum Förderprogramm moderne Sportstätten 2022. Das Programm wurde durch das Land in die ausschließliche Zuständigkeit des „Organisierten Sports“ gelegt. Die Stadtverwaltung hat dem Stadtsportbund Unterstützung angeboten. Er erklärt, dass der Stadtsportbund alle Vereine angeschrieben und gebeten hat, den Nachweis über die Erfüllung der Fördervoraussetzungen und eine kurze Beschreibung der geplanten Maßnahmen bis zum 01. September 2019 einzureichen. Herr Gathen erklärt für den Stadtsportbund, dass aktuell alle die zum Stichtag eingegangenen Anträge gesichtet und geprüft werden, ob die Fördervoraussetzungen, wie zum Beispiel Miet- und Pachtvertrag erfüllt sind. Die zu verteilende Fördersumme für Mönchengladbach betrage 3, 5 Millionen Euro. Herr Gathen und Beigeordneter Dr. Fischer erklären, dass der Ausschuss zukünftig regelmäßig über den weiteren Fortgang des Förderprogramms informiert wird.“ RH Sasserath fragt im Zusammenhang mit der Fördersumme von 3,5 Millionen Euro, welche beiden sportlichen Organisationen vom Stadtsportbund an das Land weitergereicht worden sind. Man müsse sich in Mönchengladbach mit der Frage beschäftigen, ob der Breitensport durch dieses Förderprogramm erreicht werde. Soweit lediglich finanzstarke Vereine erreicht werden, würde ein Problem im Breitensport und der Sozialstruktur in Mönchengladbach vorliegen. Mit dieser Frage müsse man sich in diesem Fall dann näher auseinandersetzen. Weiterhin müsse man sich mit der Frage auseinandersetzen, wie die Vereine ertüchtigt werden könnten, diese notwendigen Mittel akquirieren zu können. Beigeordneter Dr. Fischer erklärt, dass die Verwaltung für die nächste Sitzung des Sportausschusses einen Bericht versprochen hätte. In dieser Sitzung würden dann alle Fragen, zum Beispiel wer sich beworben habe und wer eine Chance auf Unterstützung habe, durch den Stadtsportbund detailliert vorgestellt werden.
RH Sasserath zieht auf Grundlage des letzten Wortbeitrages von Beigeordneter Dr. Fischer den Fraktionsantrag zurück.
Abstimmungsergebnis: Vom Antragsteller zurückgezogen