Gemeinsamer Fraktionsantrag
Ausschuss für Freizeit, Sport und Bäder: 04.05.2021
Beratungsgegenstand
Fortschreibung der Sportstättenentwicklungsplanung ab 2022
Beschlussentwurf:
Der Freizeit-, Sport- und Bäderausschuss bittet die Verwaltung im Rahmen der Erarbeitung der Fortschreibung der Sportstättenentwicklungsplanung zur Vorstellung eines Gesamtkonzeptes zum Erhalt, zur Sanierung und zum Ausbau der Sportstätten in Mönchengladbach (Außensportanlagen und Sporthallen) eine Gesamtkonzeption zu erarbeiten, welche die folgenden Planungsparameter und Zielsetzungen berücksichtigt:
1. Erhebung und Bewertung der kommunalen Sportstätten
2. Festlegung eines kriteriengestützten Rasters zur Priorisierung von konkreten Maßnahmen mit überschlägiger Kostenschätzungen und Finanzierungsmöglichkeiten.
3. Zeitachse einer Realisierungsplanung.
4. Erstellung einer Nutzungsanalyse unter Berücksichtigung des Vereinssports, des Breitensports und des Schulsports in den Sportstätten.
5. Berücksichtigung von Trendsportarten und Verfügbarkeit eines Breitensportangebotes auch außerhalb des normierten Sports in den städtischen Sportanlagen.
6. Ökologie- und Umweltverträglichkeit der Maßnahmen.
7. Beteiligung des Vereinssports und der Bürgerinnen und Bürgern am Planungsprozess bereits in der Frühphase der Planung (z. B. Workshops/Hearing/Konzeptvorstellungen für Fachleute und interessierte Öffentlichkeit).
8. Auswirkungen auf die demografische Entwicklung.
9. Berücksichtigung der Entwicklung zu Gesundheitssport, Seniorensport, Trendsportarten, des selbstorganisierten Sports und der Sicherheit der Ausübung in Sportstätten.
10. Die Gestaltung von Sportflächen in urbanen Raum (z. B. Minispielfelder).
Begründung:
Die Sportstättenentwicklungsplanung als Instrument der Sicherung und Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Sportstätten in nachfragegerechten Angebotsformen und Dimensionierung am richtigen Standort ist objektivierbare Grundlage der Fortentwicklung und Bestandssicherung der Sportanlagen in der Stadt (Art, Standorte, Flächen).
Für die Sportstättenentwicklungsplanung ist es unerlässlich, vorab eine Bestandsanalyse der vorhandenen Sportinfrastruktur durchzuführen und auf Basis des ermittelten Handlungsbedarfs gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern Zielsetzungen zu formulieren, die mit einem zielgerechten und priorisierten Handlungsschema abgearbeitet werden sollen. Dies dient der Herstellung von Transparenz und Akzeptanz der Konzeption.
Daneben gilt es auch zu vermeiden, dass Einzelmaßnahmen punktuell und isoliert betrachtet aus einer Gesamtkonzeption herausgelöst und zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.
Der in der Vergangenheit mit dem sog. „Mönchengladbacher Model zur Sportstättenentwicklungsanpassungsplanung“ eingeschlagene bewährte Weg ist fortzusetzen:
-> Definition Sportstättenentwicklungsplanung.
-> Zielformulierung.
-> Sport im Wandel.
-> Erhebung und Bewertung aller Sportstätten und Sportgelegenheiten.
-> Erhebung aller vereinseigener und kommerziellen Sportanbieter.
-> Bestands- und Bedarfsanalyse.
-> Maßnahmenvorschläge.
Anzumerken bleibt, dass es sich nicht um ein starres Dokument handelt, sondern der stetigen Kontrolle und Fortschreibung bedarf.
Weitergehende Begründung erfolgt mündlich in der Sitzung.
Volker Küppers, Sportpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion
Bernd Meisterling-Riecks, Sportpolitischer Sprecher Bündnis 90/Die Grünen
Sascha Horn, Sportpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion
Dieser Antrag wurde einstimmig verabschiedet.