Schulentwicklungsplanung

Gemeinsamer Fraktionsantrag
Ausschuss für Schule und Bildung: 05.05.2021
Hauptausschuss: 12.05.2021
Rat: 19.05.2021

Beratungsgegenstand

Schulentwicklungsplanung

Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Schule und Bildung, der Hauptschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt:

1. Die Gemeinschaftshauptschule Kirschhecke wird beginnend mit dem Schuljahr 2022/23 jahrgangsweise auslaufend aufgelöst. Der Schulbetrieb ist für die dort unterrichteten Schülerinnen und Schüler fortzuführen und sicherzustellen.

2. Die Kath. Hauptschule Neuwerk wird beginnend mit dem Schuljahr 2022/23 jahrgangsweise auslaufend aufgelöst. Der Schulbetrieb ist für die dort unterrichteten Schülerinnen und Schüler fortzuführen und sicherzustellen.

Weiter beschließt der Ausschuss für Schule und Bildung:

a) Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich die erforderlichen Stellungnahmen zu den beabsichtigten schulorganisatorischen Maßnahmen unter Punkt 1 des Beschlussentwurfes einzuholen und entsprechende Beschlussvorlagen vorzubereiten.

b) Die Verwaltung prüft bis zum Schulausschuss am 16.06.2021, wie die bereits in der letzten Wahlperiode beschlossene, aber nicht ausfinanzierte zweizügige Erweiterung der Gesamtschule Rheydt Mülfort unter Einbeziehung des Gebäudes der auslaufenden Gem. Hauptschule Kirschhecke dargestellt werden kann. Die Raumsituation des Berufskollegs Rheydt Mülfort ist auch weiterhin in die Betrachtung einzubeziehen. Bei Realisierbarkeit verschiedener Varianten sind diese darzustellen.

c) Die Verwaltung prüft bis zum Schulausschuss am 16.06.2021, wie eine Erweiterung der Zügigkeit der Hans-Jonas-Gesamtschule in den Räumen der Kath. Hauptschule Neuwerk dargestellt werden kann.

d) Durch die Auswirkungen der skizzierten schulorganisatorischen Vorhaben auf das Schulangebot in der Stadt sollen aktuelle Maßnahmen gleicher Art bis zum Vorliegen der Ergebnisse zunächst ausgesetzt werden. Die Kämmerei wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Schulverwaltung Finanzierungsmöglichkeiten der zu prüfenden Erweiterung von Gesamtschulplätzen aufzuzeigen.

e) Die Verwaltung legt im April 2022 eine Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung vor.

f) Die Schulentwicklungsplanung soll dabei

-> mögliche Maßnahmen aufzuzeigen, die dazu dienen, dass dem Elternwillen bei der Schulformwahl weitestmöglich entsprochen werden kann. Dazu sind besonders die primären Anmeldeergebnisse dieses Jahres und die des nächsten Jahres zu betrachten.

-> den bestehenden Schulraum weitestmöglich nutzen, aber auch perspektivisch notwendige Ersatz- und Neubauten aufzeigen und entsprechende Flächen in der Stadtentwicklung ausweisen. Die Verwaltung prüft insbesondere, ob das städtische Grundstück am Antoniushügel geeignet ist, dort die notwendige Erweiterung für eine vierzügige Gesamtschule am Standort der Realschule Wickrath zu errichten oder ob das Schulgrundstück Realschule Wickrath geeignet ist, dort die notwendigen Erweiterung für eine vierzügige Gesamtschule zu errichten.

-> Transparenz über die in der Verwaltung vorhandenen Informationen zu den baulichen Zuständen der Schulgebäude herstellen.

Begründung
Das gleichgeschaltete Anmeldeverfahren aller Schulformen hat gezeigt, dass die Hauptschule Kirschhecke und die Katholische Hauptschule Neuwerk aus eigener Kraft die notwendigen zwei Klassen nicht mehr bilden können. Dem gegenüber steht ein Nachfrageüberhang an Gesamtschulplätzen in Nord und Süd, der durch die Erweiterungen der Gesamtschule Rheydt Mülfort und der Hans-Jonas-Gesamtschule deutlich gemildert werden kann. Der Schulentwicklungsplan bedarf darüber hinaus einer frühzeitigen Fortschreibung, da diese Maßnahmen Schülerströme stark verändern werden und ab dem Schuljahr 2023/24 eine signifikante Erhöhung der Zahl der Schülerinnen und Schüler bevorsteht. Gut 200 Kinder, also rund 7 Klassen, werden dann jährlich mehr in die weiterführenden Schulen wechseln als es in diesem Jahr der Fall ist. Auch die Umstellung der Gymnasien von G8 auf G9 ist in der aktuellen Planung nicht berücksichtigt. Die in der Schulentwicklungsplanung erarbeiteten Vorschläge für schulorganisatorische Maßnahmen sollen das Ziel erfüllen, den vorhandenen Schulraum effizient für ein bedarfsdeckendes Angebot zu nutzen.

Janann Safi, SPD-Fraktionsvorsitzender
Dr. Boris Wolkowski / Lena Zingsheim-Zobel, Fraktionsprecher*in Bündnis 90/Die Grünen
Nicole Finger, FDP-Fraktionsvorsitzende



Aus dem Protokoll des Ausschusses für Schule und Bildung am 05.05.2021
Ratsherr Schiffers beantragt den Beschluss wie folgt aufgeführt zu ändern. Bürgermeisterin Heinen-Dauber lässt über den geänderten Beschlussentwurf abstimmen.

Maßgeblicher Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Bildung beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, die formalen Voraussetzungen zur Umsetzung dieses Beschlusses zu fertigen:

  1. Die Gemeinschaftshauptschule Kirschhecke wird beginnend mit dem Schuljahr 2022/23 jahrgangsweise auslaufend aufgelöst. Der Schulbetrieb ist für die dort unterrichteten Schülerinnen und Schüler fortzuführen und sicherzustellen.
  2. Die Kath. Hauptschule Neuwerk wird beginnend mit dem Schuljahr 2022/23 jahrgangsweise auslaufend aufgelöst. Der Schulbetrieb ist für die dort unterrichteten Schülerinnen und Schüler fortzuführen und sicherzustellen.

a) Die Verwaltung wird beauftrag, schnellstmöglich die erforderlichen Stellungnahmen zu den beabsichtigten schulorganisatorischen Maßnahmen unter Punkt 1 des Beschlussentwurfes vorzubereiten.

b) Die Verwaltung prüft bis zum Schulausschuss am 16.06.2021, wie die bereits in der letzten Wahlperiode beschlossene, aber nicht ausfinanzierte zweizügige Erweiterung der Gesamtschule Mülfort unter Einbeziehung des Gebäudes der auslaufenden Gem. Hauptschule Kirschhecke dargestellt werden kann. Die Raumsituation des Berufskollegs Rheydt Mülfort ist auch weiterhin in die Betrachtung einzubeziehen. Bei Realisierbarkeit verschiedener Varianten sind diese darzustellen.

c) Die Verwaltung prüft bis zum Schulausschuss am 16.06.2021, wie eine Erweiterung der Zügigkeit der Hans-Jonas-Gesamtschule in den Räumen der Kath. Hauptschule Neuwerk dargestellt werden kann.

d) Durch die Auswirkung der skizzierten schulorganisatorischen Vorhaben auf das Schulangebot in der Stadt sollen aktuelle Maßnahmen gleicher Art bis zum Vorliegen der Ergebnisse zunächst ausgesetzt werden. Die Kämmerei wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Schulverwaltung Finanzierungsmöglichkeiten der zu prüfenden Erweiterung von Gesamtschulplätzen aufzuzeigen.

e) Die Verwaltung legt im April 2022 eine Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung vor.

f) Die Schulentwicklungsplanung soll dabei

  • mögliche Maßnahmen aufzeigen, die dazu dienen, dass dem Elternwillen bei der Schulformwahl weitestmöglich entsprochen werden kann. Dazu sind besonders die primären Anmeldeergebnisse dieses Jahres und die des nächsten Jahres zu betrachten.
  • den bestehenden Schulraum weitestmöglich nutzen, aber auch perspektivisch notwendigen Ersatz- und Neubauten aufzeigen und entsprechende Flächen in der Stadtentwicklung ausweisen. Die Verwaltung prüft dabei insbesondere, ob das städtische Grundstück am Antoniushügel geeignet ist, dort die notwendige Erweiterung für eine vierzügige Gesamtschule am Standort der Realschule Wickrath zu errichten oder ob das Grundstück Realschule Wickrath geeignet ist, dort die notwendige Erweiterung für eine vierzügige Gesamtschule zu errichten.
  • Transparenz über die in der Verwaltung vorhandenen Informationen zu den baulichen Zuständen der Schulgebäude herstellen.

    Abstimmungsergebnis: Mit Änderungen beschlossen.

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