Förderung der Gesundheit von Kindern

Personen

Gemeinsamer Fraktionsantrag
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und Gleichstellung: 08.06.2021
Jugendhilfeausschuss: 09.06.2021

Beratungsgegenstand
Förderung der Gesundheit von Kindern

Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und Gleichstellung / der Jugendhilfeausschuss beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie die in Mönchengladbach bestehende Präventionskette in Hinblick auf die physische und psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen durch ein weiteres Element ergänzt werden kann.
Hierbei ist im Rahmen eines Settingansatzes in ausgewählten Kindertagesstätten eine der Schuleingangsuntersuchung um circa zwei bis drei Jahre vorgeschaltete kinderärztliche Begleitung von Kindern, Eltern und Erzieherinnen zu implementieren. Das Ziel ist, den Gesundheitszustand der Kinder bereits deutlich vor dem Schuleintritt in den Blick zu nehmen und individuell erforderliche medizinische oder gesundheitsfördernde Maßnahmen in Kooperation mit Eltern und Erzieherinnen anzuregen und nachhaltig zu fördern.
Geprüft werden soll auch, ob das Vorhaben nach dem Präventionsgesetz, im Rahmen der Landesinitiative „Kinderstark – NRW schafft Chancen“ oder auf andere Weise gefördert werden kann.

Begründung:
Die Ergebnisse der regelmäßig und nach einer festgelegten Prüfkriterienliste durchgeführten Schuleingangsuntersuchungen befördern das Vorhandensein von deutlichen gesundheitlichen Einschränkungen von Kindern in Mönchengladbach ans Tageslicht. Werden diese Ergebnisse mit Sozialdaten und Wohnquartieren korreliert, stellt sich heraus, dass eine besondere Häufung von gesundheitlich auffälligen Kindern in identifizierbaren Wohnquartieren mit einer bestimmten sozialen Struktur zu beobachten ist. Auf der anderen Seite veröffentlichen die gesetzlichen Krankenkassen seit Jahren Gesundheitsdaten ihrer Versicherten, die für Mönchengladbach auffällig ungünstig ausfallen: überdurchschnittlicher Anteil von chronisch Erkrankten, Häufung bestimmter Gesundheitsrisiken und eine unterdurchschnittliche Lebenserwartung der Versicherten.
Diese empirisch festgestellten ungünstigen Gesundheitsverhältnisse v.a. in bestimmten Einwohnerinnengruppen der Stadt Mönchengladbach deuten auf die Notwendigkeit von verstärkten und v.a. angepasst konzipierten gesundheitlichen Präventionsmaßnahmen für bestimmte Zielgruppen hin. Beobachtungen in Kindertagesstätten durch die Erzieherinnen sowie die durch die im Rahmen der regelmäßigen Schuleingangsuntersuchungen festgestellten Diagnosen legen die Tatsache offen, dass zahlreiche gesundheitliche Risiken bereits im frühen Kindesalter ihren Verlauf beginnen und – wenn nicht mit geeigneten Maßnahmen interveniert wird –, sich im Laufe der weiteren Entwicklung diese Risiken verstärken und ab einem bestimmten Punkt kaum mehr positiv zu beeinflussen sind. Deswegen sind früh ansetzende gesundheitliche Präventionsprojekte bei Kindern als besonders sinnvoll und erfolgversprechend anzusehen.

Im Rhein-Kreis Neuss wird seit Jahren im Rahmen eines sog. Pro-Kita-Projektes eine kinderärztliche Beratung und Begleitung von Eltern und Kindern in Kindertagesstätten in bestimmten Wohnquartieren durchgeführt, die zuvor durch eine Auswertung der Ergebnisse von Schuleingangsuntersuchungen im o.g. Sinne definiert worden sind. Im Sinne eines Settingansatzes ist in diesen ausgewählten Kitas die Chance groß, dass die kinderärztliche Beratung und Begleitung auf die Zielgruppe trifft, für die die präventiven Maßnahmen als besonders notwendig und geeignet angesehen werden können. In diesen Kitas findet eine enge und kontinuierliche Kooperation des Erzieherinnenpersonals mit der/dem in den Kitas zu festgelegten Zeiten anwesenden Kinderarzt/Kinderärztin statt. Die Chance ist dort groß, eine vertrauensvolle und auf einen längeren Zeitraum angelegte Beziehung zu Eltern, Kindern und Erzieherinnen aufbauen zu können und somit in einem solchen Umfeld über die für das jeweilige Kind notwendigen präventiven Maßnahmen ins Gespräch zu kommen. Die ärztliche Autorität im Gespräch mit den Eltern kann zusätzlich dafür sorgen, dass die angesprochenen Eltern die als notwendig erachteten Maßnahmen (Vorstellung bei Logopädin, Kinderärztin, Physiotherapeutin, Ernährungsberaterin etc.) auch tatsächlich in Angriff nehmen. Darüber hinaus sollte dafür gesorgt werden, dass in den ausgewählten Kitas das Thema „Gesundheit“ – möglichst mit unterschiedlichen Schwerpunkten in den jeweiligen Kitas – in den Mittelpunkt gestellt wird.
Für die Stadt Mönchengladbach würde die Etablierung eines solchen Präventionsprojektes in einigen ausgesuchten Kindertagesstätten dazu führen, dass innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes wichtige Erfahrungen bzgl. der durchgeführten Präventionsarbeit mit Blick auf Folgemaßnahmen gesammelt werden und gleichzeitig durch die weitere Auswertung der darauffolgenden Schuleingangsuntersuchungen auch empirisch nachweisbare Erfolge aufgezeigt werden könnten.

Anna Bögner, Sozialpolitische Sprecherin Bündnis 90/Die Grünen
Nicole Wilms, Sozialpolitische Sprecherin SPD-Fraktion
Reiner Gutowski, Sozialpolitische Sprecher FDP-Fraktion

Diesem Antrag wurde im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und Gleichstellung zugestimmt. 

Aus der Niederschrift des Jugendhilfeausschusses: 
Maßgeblicher Beschluss:  
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und Gleichstellung / der Jugendhilfeausschuss beschließen:  
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie die in Mönchengladbach bestehende Präventionskette in Hinblick auf die physische und psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen durch ein weiteres Element ergänzt werden kann. Hierbei ist im Rahmen eines Settingansatzes in Kindertagesstätten eine der Schuleingangsuntersuchung um circa zwei bis drei Jahre vorgeschaltete kinderärztliche Begleitung von Kindern, Eltern und Erzieher*innen zu implementieren. Das Ziel ist, den Gesundheitszustand der Kinder bereits deutlich vor dem Schuleintritt in den Blick zu nehmen und individuell erforderliche medizinische oder gesundheitsfördernde Maßnahmen in Kooperation mit Eltern und Erzieher*innen anzuregen und nachhaltig zu fördern. Geprüft werden soll auch, ob das Vorhaben nach dem Präventionsgesetz, im Rahmen der Landesinitiative „Kinderstark – NRW schafft Chancen“ oder auf andere Weise gefördert werden kann.  
Abstimmungsergebnis im Jugendhilfeausschuss: 
Mit Änderungen beschlossen Nein-Stimmen 1, Enthaltungen 0, Ja Stimmen 14 

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