Flughafen Düsseldorf Erweiterung – Stellungnahme der Stadt Mönchengladbach

Personen

Fraktionsantrag
Bezirksvertretung Ost: 07.06.2016

Beratungsgegenstand
Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorfs – Stellungnahme der Stadt Mönchengladbach als Träger öffentlicher Belange

Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung Ost beschließt:

1) Hinter dem Punkt „Stellungnahme der Stadt Mönchengladbach“ (Seite 3 der Vorlage) wird der Abschnitt „Begründung für die Ablehnung der Kapazitätserweiterung“ angehängt. Unter diesem Punkt wird der Abschnitt 4 von „Auswirkungen auf (das) Stadtgebiet Mönchengladbach“ zu den „ruhigen Gebieten“ (Seite 2 der Vorlage) entnommen und dort eingefügt. 

2) Unter diesem Punkt „Begründung für die Ablehnung der Kapazitätserweiterung“, werden nachfolgende Aspekte hinzugefügt:

• Hier wird zunächst der Abschnitt 4 aus „Auswirkungen auf Stadtgebiet“ zu „ruhige Gebiete“ eingefügt, von „Die den Abflug……………….(bis)Tagzeitraum nicht auszuschließen“

• Gesundheitliche Auswirkungen für den Menschen: Die Lärmereignisse beim Landeanflug betragen bis zu über 70dB. Die Maschinen fliegen teilweise nur noch in einer Höhle von ca. 800 Metern auf die Einflugroute über Giesenkirchen ein. Bei den beantragten bis zu 60 Flugbewegungen je Stunde würde sich die Häufigkeit der Überschreitungen von Einzelereignissen um fast ein Drittel erhöhen und damit das Lärmaufkommen deutlich steigern.

Die NORAH Studie stellt zum Fluglärm folgendes fest: „Untersucht wurden die Auswirkungen von Verkehrslärm auf konkrete Krankheiten sowie auf den Blutdruck. Der größte Zusammenhang zwischen dem 24h-Mittelungspegel von Verkehrslärm und einer Krankheit wurde zu Depressionen gefunden. Im Vergleich zu Straßen- und Schienenverkehrslärm hat Fluglärm einen doppelt so hohen Effekt mit einem Risikoanstieg von 8,9% pro 10 dB Dauerschall-Pegelanstieg. Es handelt sich um statistisch signifikante Zusammenhänge zwischen Erkrankung und Verkehrslärmpegel.“

Bei einer Zunahme von 60 statt 47 Flugbewegungen in der Stunde, kann man mit Sicherheit davon ausgehen, dass auch der Dauerschall-Pegelanstieg um ein wesentlicheres höher ausfallen würde.

• Vor allem beim Lernverhalten von Kindern wirkt sich zunehmender Lärm negativ auf das Lernverhalten der Kinder aus. Lärm kann sich stark auf die Gesundheit auswirken – das gilt seit langem als bewiesen. Jetzt besagt eine Studie, dass der Krach an Flughäfen auch das Lernvermögen von Kindern beeinträchtigt. „Lärm beeinträchtigt die schulische Leistungsfähigkeit von Kindern. Das belegen Studien aus vier Ländern der europäischen Union in der so genannten RANCH Studie, in der etwa 2800 Kinder im Alter von neun bis zehn Jahren untersucht wurden. Demnach sind die Lernfähigkeit und die Gedächtnisfunktionen signifikant verschlechtert, wenn Schulen in einem mit Fluglärm belasteten Gebiet liegen. So vermindert sich die Fähigkeit zum verständnisvollen Lesen ab einem äquivalenten Dauerschallpegel von 50 dB(A) am Tag (Lärm im Freien außerhalb der Schule) deutlich.“

Da auch einige Schulen in Giesenkirchen und Umgebung (z.B. auch in Liedberg) unmittelbar unter der Einflugschneise liegen, sind Lernbeeinträchtigungen bei Kindern durch zunehmenden Fluglärm nicht auszuschließen.

• Das Nachtflugverbot, welches lt. „Angerlandvergleich“ aus dem Jahre 1965 (der immer noch Gültigkeit hat) von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens vorgegeben ist, wird ständig bereits jetzt unterlaufen. Bei Ausweitung der Kapazitäten des Flughafens um ca. 30 % wird es unumgänglich sein, dass die Flugbewegungen noch weiter in den Nachtbereich ausgedehnt werden. Besonders ältere Menschen fühlen sich bereits jetzt durch das bestehende Fluglärmaufkommen in Ihrer Nachtruhe erheblich gestört.

• Zur Wirtschaftlichkeit und Prognose in den Planfeststellungsunterlagen:

hat der Gutachter RegioConsult u. a. festgestellt, dass

– die methodische Vorgehensweise der Luftverkehrsprognose nicht dem Stand der Technik entspricht.

– die Zunahme der Zahl der Passagiere insgesamt auch in Zukunft nicht mit einer weiteren Zunahme der Flugbewegungen verbunden sein muss.

– keine Prognose durchgeführt wurde, sondern das Wachstum lediglich abgeschätzt wird. Hierdurch kommt es zu nicht belastbaren und plausiblen Ergebnissen.

– es im unmittelbaren Umfeld des Flughafens Düsseldorf nicht genutzte Kapazitäten gibt, und daher keine Notwendigkeit für die Erhöhung der Kapazitätserweiterung in Düsseldorf erkennbar ist.

Ein wirtschaftlicher Nutzen für die Region kann durch eine Kapazitätserweiterung des Flughafens somit nicht nachgewiesen werden.

Hajo Siemes, Fraktionssprecher Bündnis 90/Die Grünen Bezirksvertretung Ost

Als gemeinsamen Vorschlag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion lässt der Bezirksvorsteher über folgende Beschlüsse abstimmen:

Die Bezirksvertretung Ost und der Hauptausschuss empfehlen, der Rat der Stadt beschließt, die beigefügte Stellungnahme zu der geplanten Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf im Rahmen der TÖB-Beteiligung bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzureichen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Die Bezirksvertretung Ost empfiehlt Hauptausschuss und Rat die zu Protokoll gegebenen Hinweise mit in die Beratung aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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