Fraktionsantrag
Kulturausschuss: 19.05.2016
Ausschuss f. Freizeit, Sport u. Bäder: 24.05.2016
Schul- und Bildungsausschuss: 25.05.2016
Jugendhilfeausschuss: 31.05.2016
Hauptausschuss: 08.06.2016
Rat: 16.06.2016
Beratungsgegenstand:
Vorstellung der Bildungs- und Teilhabeleistungen im Rahmen der Berichtsvorlage 1397/IX im Kulturausschuss, Ausschuss für Freizeit-, Sport- und Bäder, Schul- und Bildungsausschuss, Jugendhilfeausschuss Hauptausschuss sowie im Rat der Stadt
Beschlussentwurf:
Der Kulturausschuss, der Ausschuss für Freizeit-, Sport- und Bäder, der Schul- und Bildungsausschuss, der Jugendhilfeausschuss, der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:
Die Verwaltung wird gebeten, den Beratungszug für die Berichtsvorlage 1397/IX um die genannten Ausschüsse zu erweitern, um im Jahr 2016 die Beteiligung des Kulturausschusses, des Ausschusses für Freizeit-, Sport- und Bäder, des Schul- und Bildungsausschusses sowie des Jugendhilfeausschusses herzustellen.
Die Verwaltung der Stadt Mönchengladbach stellt die Ergebnisse der in Mönchengladbach an Kinder und Jugendlichen verausgabten Bildungs- und Teilhabeleistungen jährlich im Rahmen einer Berichtsvorlage im Kulturausschuss, Ausschuss für Freizeit-, Sport- und Bäder, Schul- und Bildungsausschuss sowie im Jugendhilfeausschuss vor.
Begründung:
Die Sozialverwaltung hat die Berichtsvorlage 1397/IX im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren am 3. Februar 2016 vorgestellt. Die Vorlage enthält unter Punkt III den Berichtsteil über die Leistungen für Bildung und Teilhabe an Kinder und Jugendliche.
Grundlage für die Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) sind die Bedarfe, die der Gesetzgeber in § 28 SGB II und § 34 SGB XII normiert hat.
Der Gesetzgeber hat die dort normierten Bildungs- und Teilhabeleistungen an Kinder und Jugendliche adressiert. Leistungen an Kinder und Jugendliche fallen in die fachliche Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses
Der Gesetzgeber hat die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Unterversorgung von Kindern und Jugendlichen in den Bereichen Bildung und Teilhabe im SGB II durch die Verabschiedung des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakte die Absicht verfolgt, die Lebenslage von Kindern und Jugendlichen aus benachteiligten Familien zu verbessern. Angelegenheiten, die sich auf die Verbesserung von Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen beziehen, fallen in die fachliche Zuständigkeit des Schul- und Bildungsausschusses.Neben der Bildung bestimmt der Gesetzgeber Leistungen, mit denen die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus benachteiligten Familien vorrangig in den Bereichen des Sports und der Kultur verbessert werden soll.
Die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im Bereich des Sports fällt in die Zuständigkeitdes Ausschuss für Freizeit-, Sport- und Bäder. Die Leistungen zur Teilhabe an kulturellen Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen aus benachteiligten Familien fallen in die Zuständigkeit des Kulturausschusses.
Durch eine Erweiterung des Beratungszuges für die Berichtsvorlage 1397/IX um die genannten Ausschüsse kann die Beteiligung des Kulturausschusses, des Ausschusses für Freizeit-, Sport- und Bäder, des Schul- und Bildungsausschusses sowie des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2016 hergestellt werden.
Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen
Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.