Anfrage von Dr. Gerd Brenner im Jugendhilfeausschuss am 02.06.2016
Die Stadt ist verpflichtet, zu Beginn einer Legislaturperiode des Rates einen Jugendförderplan vorzulegen, der Grundlage für die zukünftige Weiterentwicklung der Arbeit in allen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit ist. Der Bericht sollte in einem partizipativen Verfahren zusammen mit den Freien Trägern der Jugendhilfe erstellt werden. Für die laufende Ratsperiode gibt es bisher nur einen ersten Baustein eines Jugendförderplans (eine Bestandsaufnahme im Rahmen des Freizeitstättenbedarfplans), nicht aber Planungen z.B. für die verbandliche Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, für öffentliche Spielflächen, für den Jugendschutz usw.. Der Spielplatzbedarfsplan ist bereits mehrfach angekündigt worden; er stand in der Ratsthemenliste für den laufenden Ratszug, er wurde jedoch für heute erneut nicht vorgelegt.
a) Wie ist der Entwicklungsstand der Arbeiten am Jugendförderplan in den einzelnen abzudeckenden Bereichen?
b) Wann können Einzelpläne (z.B. ein Spielplatzbedarfsplan) im JHA beraten werden?
c) Wann kann der komplette Jugendförderplan dem JHA vorgelegt werden?
Antwort der Verwaltung vom 16.8.2016
Sehr geehrter Herr Dr. Brenner,
Sie haben in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses folgende Fragen formuliert:
a) Wie ist der Entwicklungsstand der Arbeiten am Jugendförderplan in den einzelnen abzudeckenden Bereichen?
b) Wann können Einzelpläne (z.B. ein Spielplatzbedarfsplan) im JHA beraten werden?
c) Wann kann der komplette Jugendförderplan dem JHA vorgelegt werden?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Verwaltung aufgrund der Urlaubszeit Ihre Fragen erst jetzt beantworten kann.
a) Die Umstellung der Förderung der Jugendfreizeitstätten der Träger der freien Jugendhilfe soll am 06.09.2016 im Jugendhilfeausschuss beraten werden. Zu anderen Bereichen werden ab Herbst dieses Jahres weitere Gespräche mit den Trägern zu allen relevanten Themen aufgenommen.
b) Der Entwurf eines Spielplatzbedarfsplans soll dem Jugendhilfeausschuss am 22.11.2016 vorgelegt werden. Er ist nicht Teil des Jugendförderplans.
c) Die Erstellung des Jugendförderplanes ist nicht allein Angelegenheit des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Der wie oben mitgeteilt im Herbst beginnende Arbeitsprozess mit den Trägern der freien Jugendhilfe dürfte einige Monate dauern, so dass erst für das kommende Jahr mit der Vorlage eines Planentwurfes gerechnet werden kann.