Betriebsgenehmigung des Flughafens Düsseldorf – Aufnahme in die Fluglärmschutzkommission

Personen

Fraktionsantrag:

Bezirksvertretung Ost: 22.10.2015

Hauptausschuss: 18.11.2015

Rat: 25.11.2015

Beratungsgegenstand:

TOP 1102/IX, Sachstandsbericht zur beantragten Änderung der Betriebsgenehmigung des Flughafens Düsseldorf, hier: Aufnahme in die Fluglärmschutzkommission

Beschlussentwurf:

Die Bezirksvertretung Ost / der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Aufnahme in die Fluglärmschutzkommission des Flughafens Düsseldorf beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zu stellen und ausreichend zu begründen.

Begründung:

Wie aus der Berichtsvorlage hervor geht, besteht die Möglichkeit, durch einen Antrag an das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen die Aufnahme in die Fluglärmschutzkommission anzustreben. Auch wenn die Teilnehmerzahl in dieser Kommission beschränkt ist, sollte die Stadt Mönchengladbach es nicht versäumen, durch ein mögliches Mitspracherecht Einfluss auf Flugrouten, Einflugschneisen, Anflughöhen, Emissionen und andere fluglärmrelevanten Entscheidung zu nehmen. Die Verwaltung sollte hierzu den entsprechenden Antrag auf Aufnahme stellen.

Mönchengladbach, den 22.10.2015

Hajo Siemes

Vorsitzender der Bezirksvertretungsfraktion Ost Bündnis 90/Die Grünen Mönchengladbach

Karl Sasserath

Vorsitzender der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Mönchengladbach

Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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