Ratsbürgerentscheid zur Gründung der AöR

Personen

Fraktionsantrag
Rat: 25.11.2015

Beratungsgegenstand
Vorlage-Nr. 1236/IX, Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) gemäß § 114 a Gemeindeordnung NRW – „Stadtbetrieb Mönchengladbach (SBMG AöR)“, hier: Durchführung eines Ratsbürgerentscheids zur Gründung der AöR

Beschlussentwurf
Der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt:

Auf der rechtlichen Grundlage des § 26 der Gemeindeordnung NRW wird ein Ratsbürger-entscheid durchgeführt. In diesem Zusammenhang ist den Bürgerinnen und Bürgern folgende Frage zu stellen:

Soll die Stadt Mönchengladbach für die Bereiche Abfall, Straßenreinigung, Grünpflege und Straßenunterhaltung eine Anstalt des öffentlichen Rechts „Stadtbetrieb Mönchengladbach (SBMG AöR)“ gründen?

Begründung:
Der Rat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder beschließen, dass über eine wichtige  Angelegenheit der Stadt die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, in diesem Falle über die geplante Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „Stadtbetrieb Mönchengladbach (SBMG AöR)“.

Dazu ist den Bürgerinnen und Bürgern eine konkrete Frag zu stellen, die mit ja oder nein beantwortet werden kann.

Ab dem 1. Januar 2016 soll sich nach den Plänen von CDU und SPD diese städtische Tochterfirma um das Thema Sauberkeit in Mönchengladbach kümmern, in die die Bereiche Abfall, Straßenreinigung, Grünpflege und Straßenunterhaltung ausgegliedert und mit der GEM verzahnt werden.

Zur Finanzierung des Stadtbetriebs planen CDU und SPD folgende Summen in den städtischen Haushalt einzustellen: 

2015
2 Mio. € Stammkapital
2 Mio. € insgesamt

2016
3 Mio. € Stammkapital
3 Mio. € einmalig
5 Mio. € jährlich
2 Mio. € Antrag CDU/SPD
2,8 Mio. € Dividende GEM
15,8 Mio. € insgesamt

2017
3 Mio. € einmalig
5 Mio. € jährlich
2 Mio. € Antrag CDU/SPD
2,8 Mio. € Dividende GEM
12,8 Mio. € insgesamt

2018
5 Mio. € jährlich
2 Mio. € Antrag CDU/SPD
2,8 Mio. € Dividende GEM
9,8 Mio. € insgesamt

2019
5 Mio. € jährlich
2 Mio. € Antrag CDU/SPD
2,8 Mio. € Dividende GEM
9,8 Mio. € insgesamt

Zur Begleichung der Mehrausgaben werden alle Hauseigentümer und Mieter der Stadt herangezogen: Unter anderem soll die Grundsteuer B von derzeit 520 auf 620 Prozentpunkte und die Gewerbesteuer von 475% auf 490% erhöht werden.

Der „Stadtbetrieb Mönchengladbach (SBMG AöR)“ schafft teure Doppelstrukturen, die – wie dargestellt – den städtischen Haushalt und die Gebührenzahler zusätzlich belasten.

Deshalb ist es im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mönchengladbach, im Rahmen eines Ratsbürgerentscheids selbst über die Gründung dieses Stadtbetriebs zu entscheiden und somit ihre Meinung kund zu tun, ob ihnen das Thema Sauberkeit als Anstalt des öffentlichen Rechts so sehr am Herzen liegt, wie es die Zahlen im Haushaltsplanentwurf 2016 ausdrücken.

Im Gegensatz zu einem städtischen Eigenbetrieb werden durch die Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts „Stadtbetrieb Mönchengladbach (SBMG AöR)“ dem Rat der Stadt wichtige Zuständigkeiten entzogen.

Für die Öffentlichkeit hat die Ausgliederung der Bereiche Abfall, Straßenreinigung, Grünpflege und Straßenunterhaltung in die Anstalt des öffentlichen Rechts zur Folge, dass wichtige Entscheidungen für alle Bürgerinnen und Bürger nichtöffentlich getroffen werden. Dazu kann die Bürgerschaft auf die Zuständigkeiten und die  Entscheidungen, die auf die Anstalt des öffentlichen Rechts übertragen worden sind, nicht mehr durch Bürgerentscheide Einfluss nehmen.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass in Mönchengladbach die Bürgerinnen und Bürger in der Vergangenheit noch mittels eines Bürgerentscheides die Einführung großer Müllgefäße erfolgreich verhindern konnten.

Mönchengladbach, den 25.11.2015

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

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Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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