Aufwertung von Spielplätzen

Personen

Anfrage von Dr. Gerd Brenner im Jugendhilfeausschuss am 25.11.2014

Anstatt in einem neuen Baugebiet einen Spielplatz zu errichten, ziehen Investoren es oftmals vor, eine Ablösesumme zu zahlen. Die Regelung sieht vor, dass damit dann umliegende Spielplätze aufgewertet werden müssen.
Für welche in Bebauungsplänen vorgesehenen Spielplätze wurden im Jahr 2013 in der Gesamtstadt Ablösesummen gezahlt, wie hoch waren die jeweiligen Ablösesummen und welche Maßnahmen wurden konkret auf den aufzuwertenden Spielplätzen durchgeführt?

Antwort der Verwaltung vom 1.12.2014

Sehr geehrter Herr Dr. Brenner,

im Zuge der Ämterbeteiligung bei der Erstellung von Bebauungsplänen nimmt der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie u.a. Stellung zum Spielplatzbedarf, der mit der Fertigstellung eines Baugebiets entsteht.
Wenn in der Umgebung ein ausreichend großer öffentlicher Spielplatz vorhanden ist, so empfiehlt der Fachbereich die Zahlung einer Ablösesumme zur Aufwertung benachbarter Spielplätze, welche von den künftigen jungen Anliegern des Wohngebiets mit benutzt werden.
Ist in der Umgebung kein Spielplatz vorhanden, so regt der Fachbereich an, einen ausreichend großen Spielplatz innerhalb des Baugebiets einzurichten.
In städtebaulichen Verträgen bzw. in Erschließungsverträgen mit dem Investor werden die Anregungen bzw. Vorgaben des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie eingebracht und berücksichtigt.
Diese Verträge werden individuell mit dem jeweiligen Investor ausgehandelt. Die Summe der Ablöse orientiert sich dabei an der Anzahl der künftigen Wohneinheiten und der Lage des Baugebiets.
Die Ablösesumme kann lediglich investiv eingesetzt werden; d.h. es können Geräte und der Einbau bzw. die Kosten für die Aufstellarbeiten bezahlt werden. Für Unterhaltungskosten steht die Ablöse nicht zur Verfügung. Die Entfernung zwischen Spielplatz und Baugebiet soll 500 m nicht überschreiten.
Die Zahlung der Ablösesumme erfolgt in der Regel mit Baubeginn. Die Entscheidung, welcher Spielplatz in welchem Umfang aufgewertet wird, erfolgt ab diesem Zeitpunkt und in Absprache mit dem Fachbereich Tiefbau und Stadtgrün.
Im Jahr 2013 erfolgte auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Mönchengladbach und der Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft von 1897 eG eine Zahlung von 46.503,45 €.
Mit diesem Geld sollte der unmittelbar neben dem Baugebiet (BP 724/N) gelegene Spielplatz Nr. 22514 (Klagenfurter Straße 46) sowie der etwas weiter entfernte Spielplatz Nr. 22516 (Klagenfurter Straße / Waldhausener Straße) aufgewertet werden.
Der erste Kinderspielplatz wurde zwischenzeitlich umgestaltet; es wurden neue Spielgeräte angeschafft. Auf dem zweiten Spielplatz wurde der Bolzplatz saniert (neuer Boden und Ballfangnetze) und ein Klettergerüst aufgestellt. Derzeit finden Gespräche mit einer Bürgergruppe statt, um die weitere Planung abzustimmen.
Diese Bürgergruppe hatte sich im Rahmen des Wohnumfeldverbesserungsprogramms für den Bau eines Zauns entlang des Spielplatzes zum Schutz vor Hunden eingesetzt und Fördermittel erhalten.
Im Jahr 2013 wurde ein Erschließungsvertrag zum Ausbau des Plangebiets im BP411/VI1, Baugebiet Bruchstraße, abgeschlossen. Hier sind vom Investor 10.802,02 € für die Aufwertung eines benachbarten Spielplatzes zu zahlen. Mit Zahlungseingang (abhängig vom Baubeginn) wird entschieden, auf weichem Kinderspielplatz die Summe eingesetzt wird.

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