Aufstellung eines Bebauungsplan zwischen Aachener Straße, Monschauer Straße und Bahnstraße

Dieter Brüser

Fraktionsantrag
Bezirksvertretung West: 05.05.2014

Beratungsgegenstand
Aufstellung eines Bebauungsplans im Gebiet zwischen Aachener Straße, Monschauer Straße und Bahnstraße

Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung West empfiehlt, der Planungs- und Bauausschuss beschließt:

Für das nachfolgend umgrenzte Gebiet wird ein Bebauungsplan mit Festsetzungen im Sinne des § 30 BauGB aufgestellt: Stadtbezirk West, Gebiet zwischen der Aachener Straße, der Monschauer Straße, und der Bahnstraße.  Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Mönchen­gladbach-Land, Flur 115 und umfasst die Flurstücke 40, 41, 119, 120, 121, 122, 162, 163, 166, 192, 195, 200, 210, 211, 212, 213, 214, 221, 243, 264, 265, 266, 267, 268, 269, 270,271, 273, 283, 337, 338, 339, 340, 340, 345, 346, 352, 353, 354, 355, 356, 357.

Planungsziele:
Ziel der Planung ist die Entwicklung eines gemischt genutzten Stadtquartiers mit verträglichem Gewerbe und Dienstleistungen sowie Wohnen.

Finanzwirksamkeit:
Der Aufstellungsbeschluss bewirkt zunächst keine Kosten.

Die Kosten lassen sich erst im Rahmen der konkreten Bearbeitung eines Bebauungsplanes nach Durchführung des Ämterumlaufes sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ermitteln.

Begründung:
In dem Plangebiet befindet sich die aktuell lehrstehende Gewerbeimmobilie des vormaligen Praktiker-Baumarktes. Diese Gewerbeimmobilie befindet sich innerhalb des im gültigen Nahversorungs- und Einzelhandelskonzeptes ausgewiesenen C-Zentrum Holt-Mitte. Ein Bebauungsplan soll aufgestellt werden, damit eine künftige Einzelhandelsnutzung so geregelt wird, dass diese im Sinne des Nahversorgungs- und Einzelhandelskonzeptes verträglich gestaltet wird. Durch die vorliegenden Stellungnahmen der Händlerschaft im Zentrum Holt-Mitte, die sich kritisch zu evtl. zu erwartendem großflächigen Einzelhandel äußert, gibt es bodenrechtliche Spannungen, die nur über ein geregeltes Bebauungsplanverfahren ausgeglichen werden können.

Überdies gibt es auf der Aachener Straße und der Bahnstraße durch Lärmminderungsplanung und Luftreinhalteplanung bedingte verkehrliche Restriktionen. Auch hier ist der Bebauungsplan das gebotene Mittel, die durch eine Umnutzung zu erwartenden Verkehre in einem transparenten und geordneten Verfahren zu regeln.

Diether Brüser

Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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