Veränderung der Baumschutzsatzung – Fällung von Obstbäumen

Personen

Fraktionsantrag
Umweltausschuss: 06.05.2014
Planungs- und Bauausschuss: 06.05.2014
Hauptausschuss: 14.05.2014
Rat: 21.05.2014

Beratungsgegenstand
Veränderung der Baumschutzsatzung, hier: Fällung von Obstbäumen

Beschlussentwurf:
Der Umweltausschuss, der Planungs- und Bauausschuss, der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:

Die Baumschutzsatzung soll so verändert werden, dass die Fällung von Obstbäumen ebenfalls den Kriterien der Baumschutzsatzung unterstellt wird. Der bei Obstbäumen übliche jährliche starke Rückschnitt der Kronen zur Pflege und Ertragssteigerung soll weiterhin ohne Einzelgenehmigung erlaubt sein.

Begründung:
Die ressourcenintensive und nur teilweise erfolgreiche Suche nach den letzten Überresten aussterbender heimischer Obstsorten in den letzten Jahren in Mönchengladbach hat gezeigt, dass auch Obstbäume eines besonderen Schutzes bedürfen. In der aktuellen Baumschutzsatzung sind diese vollständig von der Genehmigungspflicht zur Fällung ausgenommen. Mit der Satzungsänderung soll ein Instrument geschaffen werden, die letzten Exemplare bedrohter Obstsorten vor unkontrollierten Fällungen zu schützen, im Zweifelsfall die Sorte eines Obstbaumes vor Fällung prüfen und im Falle einer Fällung rechtzeitig Saatgut und/ oder Ableger sichern zu können.

Der pflegende Schnitt von Obstbäumen soll dabei nicht beeinträchtigt werden, weswegen hier, anders als bei Nicht-Obstbäumen, nur die Fällung genehmigungspflichtig sein soll.

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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