Alarmierung und Evakuierungen öffentlicher Einrichtungen bei Großschadensereignissen

Personen

Fraktionsantrag
Umweltausschuss: 10.02.2016
Hauptausschuss: 24.02.2016
Rat: 02.03.2016

Beratungsgegenstand
Konzeption der Stadtverwaltung für den Fall von Alarmierung und eventuellen Evakuierungen öffentlicher Einrichtungen im Stadtgebiet Mönchengladbachs im Fall von Großschadensereignissen

Beschlussentwurf:
Der Umweltausschuss, der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt:

Die Verwaltung legt zeitnah ihre aktuelle Konzeption zur Alarmierung und Evakuierung öffentlicher Einrichtungen im Stadtgebiet im Falle von Großschadensereignissen vor. Dabei ist darzustellen, welche Maßnahmen und Beschaffungen in diesem Zusammenhang vorgesehen sind. Auch die Verlässlichkeit und zeitliche Dauer grenzüberscheitender Meldeketten (z.B. im Fall eines GAUs im AKW Tihange, Belgien) ist darzustellen und zu bewerten.

Für den Fall, dass Evakuierungen generell die Kapazitäten der Stadt übersteigen, legt die Verwaltung dem Stadtrat eine Beschlussvorlage mit entsprechenden Aussagen vor, damit der Rat notwendige Unterstützungsmaßnahmen bei übergeordneten staatlichen Ebenen einfordern kann.

Begründung:
Die Atomkraftwerke in Tihange und Doel, Belgien, sind trotz des desolaten Zustandes der Anlagen vor Kurzem wieder in Betrieb gegangen. Dadurch besteht auch für die Stadt Mönchengladbach nach Bekunden namhafter Wissenschaftler das erhöhte Risiko, von den Folgen eines atomaren Gaus betroffen zu sein. Die Wahrscheinlichkeit eines lebensbedrohlichen atomaren Fallouts, der das Gebiet der Stadt erreicht, hängt dabei in unkalkulierbarer Weise von der Windrichtung ab. Angesichts der geringen Entfernung zum Kernkraftwerk Tihange besteht nur eine geringe Vorwarnzeit, die durch Verzögerungen in den komplizierten transnationalen Meldeketten weiter verkürzt werden kann.

Teilweise kann im Fall eines atomaren Störfalls davon ausgegangen werden, dass die Alarmierung der Bevölkerung als Hilfe zur Selbsthilfe umgesetzt werden kann. Dagegen können die Leitungen von Einrichtungen, die Verantwortung für eine große Zahl nicht-selbstorganisationsfähiger Personen tragen, bei einem Störfall die eventuell notwendigen Evakuierungsmaßnahmen nicht selbst organisieren und durchführen. Das betrifft vor allem Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Altenheime im Stadtgebiet. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass die Stadt für solche Einrichtungen Evakuierungspläne erarbeitet und vorhält.

Auch auf andere Großschadensereignisse, die eine rasche Alarmierung und eventuelle Evakuierungen notwendig machen, muss die Stadt vorbereitet sein. Das betrifft z.B. Gefahrstofftransporte auf Schiene oder Straße oder die Einleitung hochtoxischer Stoffe in die Umwelt im Zusammenhang mit Unfällen oder gesetzeswidrigen Entsorgungen.

Darzustellen ist auch, welche Beschaffungsnotwendigkeiten sich aus weiterentwickelten Alarmierungs- und Evakuierungspläne der Verwaltung ergeben und in welchem zeitlichen Schritten diese Beschaffungen vorgesehen sind. Die Finanzwirksamkeit dieser Beschaffungen ist darzustellen.

Ergibt die Prüfung der Verwaltung, dass die personellen und materiellen Ressourcen der Stadt für bestimmte Umfänge von Evakuierungen nicht ausreichen, sollte diese Tatsache in dem Bericht der Verwaltung wohlbegründet festgestellt werden, damit der Stadtrat mit einer solchen Feststellung weiter agieren und bei übergeordneten staatlichen Ebenen eine Problemlösung einfordern kann.

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen
Dr. Gerd Brenner, Umweltpolitischer Sprecher Bündnis 90/Die Grünen 

Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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