Zwangsabschaltungen von Energie- und Wasserversorgung und Zwangsräumungen in Mönchengladbach

Thomas Diehl

Anfrage von Thomas Diehl im Hauptausschuss am 06.03.2013

1. Bei wie vielen Mieterinnen und Mietern musste 2012 eine Zwangsabschaltung der Energie- und Wasserversorgung in der Wohnung vorgenommen werden?

2. Gegen wie viele Mieterinnen und Mieter wurden 2012 aufgrund von Mietzahlungsrückständen Zwangsräumungen eingeleitet und vollzogen?

3. Wie viele wohnungslose Personen waren in den Jahren 2010, 2011 und 2012 in städtischen Notunterkünften untergebracht (Aufgliederung nach Alter und Geschlecht)?

Antwort der Verwaltung vom 15.05.2013
Ihre Anfragen in der Sitzung des Hauptausschusses am 06.03.2013

Sehr geehrter Herr Diehl,

in der Sitzung des Hauptausschusses am 06.03.2013 baten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

1. Bei wie vielen Mieterinnen und Mietern musste 2012 eine Zwangsabschaltung der Energie- und Wasserversorgung in der Wohnung vorgenommen werden?

2. Gegen wie viele Mieterinnen und Mieter wurde 2012 aufgrund von Mietzahlungsrückständen Zwangsräumungen eingeleitet wurden?

3. Wie viele wohnungslose Personen waren in den Jahren 2010, 2011 und 2012 in städtischen Notunterkünften untergebracht (Aufgliederung nach Alter und Geschlecht)?

Diesem Schreiben beigefügt finden Sie die Antwort der NVV AG zu Frage 1. und die des Fachbereiches Soziales und Wohnen zu den Fragen 2. und 3.

Anfrage aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 06.03.2013

In der Sitzung des Hauptausschusses vom 06.03.2013 wurden durch den Ratsherren Diehl Fragestellungen zur Sperrung von Energiezufuhr, Zwangsräumungen von Wohnraum sowie Unterbringung wohnungsloser Personen an die Verwaltung gestellt. Die Anfrage füge ich in Kopie zur Kenntnisnahme bei.

Für den Fachbereich 50 werden nachfolgende Beantwortungen abgegeben:

1. Gegen wie viele Mieterinnen und Mieter wurden 2012 aufgrund von Zahlungsrückständen Zwangsräumungen eingeleitet?

Beantwortung der Anfrage

Im Jahr 2012 wurden im Stadtgebiet Mönchengladbach gegen insgesamt 298 Mietparteien Zwangsräumungen eingeleitet.

2. Wie viele wohnungslose Personen waren in den Jahren 2010, 2011 und 2012 in städtischen Notunterkünften untergebracht (Aufgliederung nach Alter und Geschlecht)?

Beantwortung der Anfrage

Die Beantwortung der Anfrage bedarf einer Konkretisierung des Personenkreises von wohnungslosen Personen. Zu dieser Personengruppe gehört neben den obdachlosen Personen aufgrund von eingeleiteten Zwangsräumungen des Wohnraumes auch die Personengruppe der nicht Sesshaften.

Die nachfolgende Darstellung bezieht sich auf die Unterbringung von wohnungslosen Personen in den städtischen Übernachtungsstellen. Hierzu gehören nicht sesshafte Personen und zum Teil wohnungslose Personen aufgrund von Zwangsräumungen:

JahrGesamtzahlÜbernachtungsstelle – Erzberger Straße 5 – nur männlichÜbernachtungsstelle – Luisental 32 –
nur weiblich
Übernachtungsstelle – Luisental 32 – nur männlich
2010139122143
20111411052214
201212283327

Daneben erfolgten Unterbringungen von wohnungslosen Personen im Zwangsräumungsverfahren mittels Ordnungsverfügung in beschlagnahmte Unterkünfte/Wohnungen. Hierauf bezieht sich die nachfolgende Darstellung;

Im Jahr 2010 wurden 5 Parteien mittels Ordnungsverfügung untergebracht,

– 2 Erw. geb. 1977 und 1975
– 1 Erw. geb. 1970 alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern, geb. 1991 und 1992
– 2 Erw. geb. 1976 und 1976, 1 Kind geb. 2008 (Kongolesen) -1 Erw. geb. 1986 (Nigerianer)
-2 Erw. geb. 1961 und 1963

Bis auf die Familie aus dem Kongo wurden alle Parteien mit Wohnraum mittels Mietvertrag versorgt und sind nicht mehr eingewiesen.

Im Jahr 2011 wurden 3 Parteien mittels Ordnungsverfügung untergebracht.
– 2 Erw. geb. 1967 und 1974 (deutsch / kroatisch) 1 Kind, geb. 2009 _ -1 Erw. geb.1949, zwischenzeitlich verstorben
– 1 Erw. geb. 1958

Bis auf den Todesfall sind die anderen Parteien immer noch dort untergebracht.

Im Jahr 2012 wurden 2 Parteien mittels Ordnungsverfügung untergebracht.
– 1 Erw. geb. 1974
-1 Erw. geb. 1993

Beide Parteien wurden kurzfristig wieder mit Wohnraum mittels Mietvertrag versorgt.

Im Jahr 2013 wurden bislang keine Parteien mittels Ordnungsverfügung untergebracht.

Aktuell sind in Mönchengladbach aus der obigen Darstellung sowie aus den Vorjahren (vor 2010) noch 11 Parteien als Obdachlose mittels Ordnungsverfügung in beschlagnahmten Unterkünften /Wohnungen untergebracht. Von diesen 11 Parteien sind 6 Einzelpersonen (5 Frauen und 1 Mann) betroffen. Bei den restlichen 5 Parteien handelt es sich um Familien mit 2 bis 8 Kindern.

im Weiteren erfolgte nachfolgende Fragestellung:

Bei wie vielen Mieterinnen und Mietern musste 2012 eine Zwangsabschaltung der Energie- und Wasserversorgung in der Wohnung vorgenommen werden?

Die Beantwortung der Anfrage erfolgte durch die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH. Das Anschreiben füge ich zur Kenntnisnahme bei und bitte die Beantwortung von dort vorzunehmen,

Es wird jedoch angeregt, die von der NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH vorgenommene Erhebung zuvor zu hinterfragen und um weitere Erläuterungen ergänzen zu lassen.

Anfrage aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 06.03.2013 zum Thema Stromsperren in Mönchengladbach

Sehr geehrter Herr Bude,

als Partner Ihres lokalen Versorgungs-Dienstleisters sind wir, die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH, Ihr Ansprechpartner. Daher beantworten wir Ihre oben benannte Nachricht.

Mit der o.g. Anfrage bitten Sie um Auskunft, wie vielen Haushaften im Jahr 2012 die Energiezufuhr gesperrt wurde. Dies waren 3.266 Haushalte, wovon 150 mehrfach betroffen waren.

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