Regiopark vermüllt, Handlungskonzept fehlt

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Anfrage von Ulla Brombeis im Hauptausschuss am 06.03.2013

Bekanntlich wächst der Regiopark zu einem der größten Logistikstandorte in Deutschland heran. Dieses Wachstum geht mit einer ständigen Zunahme nationaler und internationaler Lieferverkehre einher, die den Logistikstandort Regiopark mit Waren aller Art bedienen. Die Verteilung dieser Waren wird wiederum durch die ständige Zunahme nationaler und internationaler Lieferverkehre begleitet.
Nach Beschwerden aus der Bürgerschaft und Erkenntnissen der Verwaltungen ist eine negative Begleiterscheinung der ständigen Zunahme von LKW- Verkehr im Regiopark die starke Zunahme von Verschmutzungen unterschiedlicher Art. Eine Ursache für diese Verschmutzung durch eine achtlose, unkontrollierte Vermüllung der Umwelt im Regiopark liegt in einer stetig steigenden Anzahl von LKW- Fahrern, die im Regiopark teilweise lange Wartezeiten, zum Teil über Nacht, aber auch über das Wochenende zum Be- und Entladen verbringen.
Eine weitere wesentliche Ursache für die starke Zunahme der Verschmutzungen liegt im Fehlen einer räumlich definierten Aufenthaltsinfrastruktur für die LKW – Fahrer in den genannten Zeiten. So ist weder ein LKW-Halteplatz mit den erforderlichen Toiletten- und Sanitärräumen vorhanden noch gibt es Müllbehälter. Inwieweit eine Beseitigung dieser unzulässigen Müllablagerungen durch das regelmäßige Anfahren des Regioparkes mit Reinigungsfahrzeugen erfolgt, kann nicht beantwortet werden.
Nach den örtlichen Feststellungen sind insbesondere erhebliche Verschmutzungen am Straßenrand zu beklagen. Diese Verschmutzungen liegen allerdings zu 95% auf privatem Grund und Boden.
Eine Zuständigkeit des FB 64 ist nicht gegeben, da es sich weder um ein Problem des Anschluss- und Benutzungszwangs noch um eine Frage der Straßenreinigung handelt. Die Reinigung privater Grundstücke obliegt ausschließlich dem Grundstückseigentümer. Die Reinigung der Gehwege ist in Mönchengladbach per Satzung ohnehin auf die Anlieger übertragen. Es könnte sich möglicherweise um einen Verstoß gegen die Straßen- und Anlagenverordnung handeln. Für deren Durchsetzung ist aber Amt 32 (ggf. KOS) zuständig.

Vor dem Hintergrund dieser Zustandsbeschreibung möchte ich an die Verwaltung folgende Fragen richten:

1. Verfügt die Stadt – gemeinsam mit EWMG/WFMG und GEM – über ein abgestimmtes Handlungskonzept, mit dem unter Einbeziehung der betreffenden privaten Grundstückseigentümer die beschriebenen Umweltverschmutzungen nachhaltig beseitigt werden können?

2. Welche Maßnahmen sind gemeinsam mit EWMG/WFMG, die die Vermarktung des Regioparkes im Auftrage der Stadt betreiben, geplant, um die erforderliche Aufenthaltsinfrastruktur für die LKW – Fahrer durch einen LKW-Halteplatz mit den erforderlichen Toiletten- und Sanitärräumen zu schaffen?

3. Was wird von der Stadt weiter getan, um die beschriebenen Zustände abzustellen und wer ist hierfür bei der Stadt Mönchengladbach und ggf. den Beteiligungsgesellschaften zuständig?

Antwort der Verwaltung vom 18.07.2013

Sehr geehrte Frau Brombeis,
in der Sitzung des Hauptausschusses am 06.03.2013 haben Sie eine Anfrage bezüglich der Situation im Regiopark an die Verwaltung gerichtet.
Eine Stellungnahme der Wirtschaftsförderung Mönchengladbach GmbH vom 11.07.2013, die zu diesem Thema inzwischen vorliegt, habe ich Ihnen zur Kenntnisnahme beigefügt.
Eine Durchschrift dieser Stellungnahme wird allen Fraktionen ebenfalls zur Kenntnisnahme zugeleitet.

Sehr geehrter Herr Bude,

wir nehmen Stellung zu der Anfrage der Ratsfrau Brombeis aus dem Hauptausschuss vom 06.04.2013:
Beim Regiopark handelt es sich – soweit noch nicht veräußert – um Flächen im Eigentum der Stadt Mönchengladbach. Die EWMG hatte dort nie Eigentum und ist beim Regiopark ausschließlich mit der geschäftsbesorgenden Vertragsabwicklung der Kaufverträge betraut. Der WFMG obliegt die Vermarktung der Gewerbegrundstücke.
Der Regiopark hat sich seit Beginn der ersten Planungen und der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Mönchengladbach und der Gemeinde Jüchen im Jahre 1995 zu einem erfolgreichen interkommunalen Gewerbegebiet entwickelt. Die Federführung bei sämtlichen Entwicklungs- und Planungsschritten – Bauleitplanung, Erschließung etc. – hatte dabei stets die Stadt Mönchengladbach selbst, die einzelne Aufgaben teils In den verwaltungsinternen Fachbereichen erfüllt, teils an ihre Tochtergesellschaften oder Externe delegiert hat.
Bei den Flächen im Regiopark müssen wir grundsätzlich zwei Bereiche voneinander trennen:
Die Betriebsgelände der bereits angesiedelten Firmen sind private Flächen. Dies bedeutet, dass die Zuständigkeit selbstverständlich bei den Unternehmen liegt, heißt aber auch im Umkehrschluss, dass sich diese Flächen unserem Einwirkungsbereich entziehen. Mehr als an ein sauberes Erscheinungsbild zu appellieren, an dem die Unternehmen sicherlich schon ein eigenes Interesse hegen, ist für uns nicht möglich. in Bezug auf den Straßenraum stellt sich derzeit noch das Problem, dass die Straße Regioparkring noch nicht Öffentlich gewidmet ist. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Stadt die Straße erst dann fertigstellen wird (Deckschicht Asphalt), wenn sämtliche angrenzenden Grundstücke vermarktet sind und daher durch die Installation von Hausanschlüssen etc. vorerst kein neues Aufreißen der Straße zu erwarten ist. Erst nach Fertigstellung der Straße kann diese gewidmet werden. Erst nach erfolgter Widmung kann per Satzung final festgelegt werden, wem die Pflicht zur Straßenreinigung, zum Winterdienst etc. obliegt. Bis dahin ist die Stadt Mönchengladbach, privatrechtlich betrachtet, Eigentümer von Gehweg und Straße – verbunden mit den entsprechenden Rechten und Pflichten. Die Rollen sind daher prinzipiell klar definiert – jetzt und auch nach erfolgtem Satzungsbeschluss. An den Schnittstellen sollten die Unternehmen ihre Fahrer natürlich dazu anhalten, den „öffentlichen“ Raum nicht zu verschmutzen. Ob dies wirkt oder ob das Aufstellen bspw. von zusätzlichen Müllbehältern auf städtischen Flächen einen Beitrag leisten könnte, kann die WFMG nicht beurteilen.
Im Hinblick auf eine verbesserte Aufenthaltsinfrastruktur steht die WFMG derzeit in Gesprächen mit der Firma Pflipsen, die ein Interesse daran hat, ihren Autohof mit entsprechenden sanitären Einrichtungen etc. im gegenüberliegenden Gewerbegebiet Güdderath in nördliche Richtung zu erweitern. Dieses Vorhaben wird von der WFMG ausdrücklich unterstützt, da hiervon auch eine spürbare Entlastung für den Regiopark zu erwarten ist. Leider scheitert dieses Vorhaben bislang an den bauleitplanerischen Voraussetzungen, da für dieses Gebiet kein Planungsrecht vorliegt. Aufgrund des akuten Personaimangeis im Fachbereich 61 können wir auch nicht abschätzen, wann bzw. in welchem Zeitraum ein solches Bauleitplanverfahren eingeleitet und zum Abschluss gebracht werden kann.
Darüber hinaus verstehen wir als WFMG unsere Funktion als Bindeglied zur Wirtschaft natürlich auch in der Form, dass wir die Unternehmen auf die von Frau Brombeis geschilderten Missstände hinweisen und darum bitten können, auf ihre Fahrer bzw. ihr Personal entsprechend einzuwirken, soweit es sich um Fahrzeuge handelt, die ihre Bestimmung bei einer im Regiopark ansässigen Firma haben (einige Fahrer campieren dort wild ohne Ziel Regiopark). Aufgrund der oben geschilderten eigentums-/rechtlichen Rahmenbedingungen und Kompetenzen sei für konkrete Maßnahmen aber an die zuständigen Fachbereiche verwiesen.



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