Widerspruch gegen Datenübermittlung an die Bundeswehr

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Das Soldatengesetz verpflichtet die Meldebehörden die Daten von deutschen Staatsangehörigen, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden, jährlich bis zum 31. März an die Bundeswehr zu übermitteln. Die Bundeswehr nutzt diese Daten zu Werbe- und Informationszwecken.

Dem können Jugendliche widersprechen. Dabei müssen sie aber selbst aktiv werden und dies dem Einwohnermeldeamt mitteilen.

„Ein entsprechendes Widerspruchsformular sollte im Serviceportal der Stadt Mönchengladbach, ähnlich wie in den Städten Münster, Krefeld oder Rostock eingestellt werden“, regt grünen Kreisverbandssprecher und Landtagskandidat Martin Wirtz an. Damit könnte die Stadt aktiv über die Möglichkeit zu Widerspruchs- und Einwilligungsrechten informieren.“ So der 38-jährige grünen Politiker aus Rheindahlen.

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