Verwendung der Integrationspauschale NRW

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Anfrage von Karl Sasserath an den Oberbürgermeister vom 16.04.2019
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Integrationspauschale des Bundes soll in diesem Jahr komplett an die Kommunen weitergegeben werden, sie ist ausdrücklich für die Kosten des Landes und der Kommunen vorgesehen. Nach Darstellung der nordrhein-westfälischen Landesregierung handelt es sich hierbei um rund 430 Mio. Euro.

Vor diesem Hintergrund meine Fragen:

1. Wie hoch ist der Anteil an der Integrationspauschale NRW für die Stadt Mönchengladbach?

2. Wann wird die Integrationspauschale der Stadt Mönchengladbach zur Verfügung gestellt?

3. Für welche Zwecke soll die Integrationspauschale in Mönchengladbach eingesetzt werden?

4. Wie werden der Rat, seine Gremien und der Integrationsrat der Stadt in den Beratungsprozess zur Verwendung der Integrationspauschale in Mönchengladbach eingebunden?

Für die zeitnahe Beantwortung dieser Frage danke ich Ihnen vorab sehr herzlich!  

Mit freundlichen Grüßen

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Antwort der Verwaltung vom 29.04.2019

Verwendung der Integrationspauschale NRW

Sehr geehrter Herr Sasserath,

zu Ihren Fragen im oben genannten Schreiben nehme ich wie folgt Stellung:

Aktuell befindet sich der entsprechende Referentenentwurf zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes Nordrhein-Westfalen (NRW) noch im Gesetzgebungsverfahren des Landtages NRW. Sofern der Landtag den geplanten Änderungen zustimmt, regeln diese die Weitergabe der Bundesintegrationsmittel in Höhe von 432,8 Millionen Euro für das Jahr 2019 an die Kommunen und Kreise in NRW.

Ebenfalls regeln die Änderungen, nach welchem Verfahren die Höhe der Zuteilung dieser Mittel an die einzelnen Kommunen in NRW erfolgt. Hierzu ist vorgesehen, in Anlehnung an das in 2018 angewendete Verfahren, entsprechende Daten der Kommunen bis Mitte Juli 2019 zu berücksichtigen, damit eine Festsetzung der Zuteilungsbeträge spätestens zum Ende des Monats Oktober 2019 erfolgen kann.

Näheres soll zu gegebener Zeit durch einen ministeriellen Erlass geregelt werden. Über die Höhe der Zuteilung an die Stadt Mönchengladbach kann derzeit nur spekuliert werden. Landesweit steht nach Abzug des Sonderbetrages für die Kreise das vierfache Verteilungsvolumen zur Verfügung, jedoch sind die Zuweisungszahlen für Mönchengladbach aufgrund der hier angesiedelten Erstaufnahmeeinrichtung stark zurückgegangen und dies wird im Zuteilungsverfahren monetären Ausschlag finden.

Nach Erlass des Gesetzes und dezernatsübergreifender Abstimmung ist eine Beteiligung der politischen Gremien der Stadt Mönchengladbach vorgesehen.

Mit freundlichem Gruß

Hans Wilhelm Reiners, Oberbürgermeister

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