Umsetzung städtischer Freizeit

Gemeinsamer Fraktionsantrag
Jugendhilfeausschuss: 08.03.2023 
Hauptausschuss: 23.03.2023 
Rat: 29.03.2023 

Beratungsgegenstand 
Umsetzung städtischer Ferienfreizeit 

Beschlussentwurf: 
Der der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt: 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Jugendfreizeit in den Sommerferien hinsichtlich der Angebotsgestaltung und Evaluation nach folgenden Maßgaben zu gestalten: 

Angebotsgestaltung 
Die Ferienfreizeit 2023 soll als modellhafte Erprobung genutzt werden. Dementsprechend soll möglichst eine Vielzahl verschiedener Angebote eingesetzt und erprobt werden. Dabei soll die Ferienfreizeit 2023 möglichst ein zeitlich zusammenhängendes Angebot sein. Die Teilnahmevoraussetzungen sollen dabei auf das rechtlich notwendigste reduziert werden, um einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zu ermöglichen. Auf eine Teilnahmegebühr soll verzichtet werden. Bei Werbemaßnahmen für die Ferienfreizeit sollen insbesondere Kinder und Jugendliche in den Blick genommen werden, die in Bedarfsgemeinschaften leben. 

Evaluation 
Die Ferienfreizeit 2023 soll als Modellprojekt für die Ferienfreizeit 2024 dienen. Der Jugendhilfeausschuss evaluiert im zweiten Halbjahr 2023 die Erfahrungen aus der ersten Erprobung. Zum einen sollen dabei die inhaltliche Gestaltung sowie die Beliebtheit der verschiedenen Angebote betrachtet werden. Zum anderen sind auch die Erfahrungen hinsichtlich der Werbung, des Anmeldeverfahrens, des Verzichts auf eine Gebühr, der Verbindlichkeit der Teilnahme sowie das Alter der Teilnehmenden zu evaluieren. Die Evaluation soll in die Ausgestaltung der Ferienfreizeit in 2024 entsprechend berücksichtigt werden. 

Finanzwirksamkeit: 
Haushaltsmittel iHv 100.000 € für das „Ferienprogramm Sommerferien“ (aus Antrag 1958/X) stehen für das Jahr 2023 bereits durch den Beschluss des Haushalts 2023 (1896/X-1) zur Verfügung. Für die Folgejahre sind jeweils 150.000 € eingeplant. 

Begründung: 
In Mönchengladbach sind viele Kinder von Armut betroffen. Abhängig vom Stadtteil gilt es jedes dritte bzw. jedes vierte Kind als arm oder armutsgefährdet. Vor diesem Hintergrund ergeben sich gesamtstädtische Aufgaben im Bildungs- und Freizeitbereich. Das Angebot einer städtischen Ferienfreizeit zielt darauf ab, Kinder- und Jugendlichen ein Freizeitangebot in den Sommerferien zu machen. Die Sommerferien als längste Ferienzeit im Jahr sind regelmäßig von Reisen geprägt. Für Kinder und Jugendliche, die in Bedarfsgemeinschaften leben, sind mehrwöchige Freizeitangebote finanziell kaum zu stemmen sind. Damit die jeweiligen Lebensverhältnisse nicht ausschließlich das Freizeitverhalten der Kinder und Jugendlichen bestimmen, ist ein städtisches Angebot zur Kompensation notwendig. Unabhängig vom Geldbeutel und Wohnort der Eltern soll so eine aktive sowie attraktive Freizeitgestaltung ermöglicht werden. 

Weitere Begründung erfolgt mündlich. 

Janann Safi, SPD-Fraktionsvorsitzender 
Dr. Boris Wolkowski / Ulla Schmitz, Fraktionssprecher*in Bündnis 90/Die Grünen 
Achim Wyen, FDP-Fraktionsvorsitzender 

Dieser Antrag wurde in der Ratssitzung einstimmig beschlossen.

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