Nutzung und Umgang mit gewerblicher Verleihung von E-Scootern im öffentlichen Raum

Gemeinsamer Fraktionsantrag
Ausschuss für Umwelt und Mobilität: 09.03.2023
Hauptausschuss: 23.03.2023
Rat: 29.03.2023

Beratungsgegenstand
Nutzung und Umgang mit gewerblicher Verleihung von E-Scootern im öffentlichen Raum

Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Umwelt und Mobilität beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Fortschreibung des vom Rat beschlossenen Mobilitätsplans ein Gesamtkonzept zur zukünftigen Entwicklung und der Platzbedarfe alternativer Mobilitätskonzepte (E-Scooter, Leihfahrräder, Car-Sharing, E-Ladesäulen, Fahrradgaragen u. a.) in Mönchengladbach zu erstellen.

Auf Basis dieses Gesamtkonzeptes sollen dann die Möglichkeiten zur Regulierung von E-Scootern geprüft werden, insbesondere:

· wie der gewerbliche Verleih von E-Scootern im öffentlichen Raum in die Sondernutzungssatzung aufgenommen werden kann,

· welche angemessene Sondernutzungsgebühr pro Fahrzeug und Jahr angesetzt werden könnte,

· ob das Abstellen von E-Scootern nur noch auf dafür vorgesehenen Flächen erlaubt werden kann und welche konkreten Flächen dafür vorgesehen werden könnten.

Dabei sollen insbesondere zentrumsnahe Flächen und eine Verknüpfung mit bestehenden Abstellmöglichkeiten (bspw. Bike-Sharing) geprüft werden.

Begründung:
Begründung erfolgt mündlich

Mönchengladbach, 25.02.2023

Janann Safi, SPD-Fraktionsvorsitzender
Boris Wolkowski / Ulla Schmitz, Fraktionssprecher*in von Bündnis 90/Die Grünen
Achim Wyen, FDP-Fraktionsvorsitzender
Torben Schultz, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE Mönchengladbach

In der Ratssitzung wurde folgende abweichende Beschlussempfehlung verfasst:

Der Ausschuss für Umwelt und Mobilität beschließt:
Der Ausschuss für Umwelt und Mobilität und der Hauptausschuss empfehlen, der Rat
beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Fortschreibung des vom Rat beschlossenen Mobilitätsplans ein Gesamtkonzept zur zukünftigen Entwicklung und der Platzbedarfe alternativer Mobilitätskonzepte (E-Scooter, Leihfahrräder, Car-Sharing, E-Ladesäulen, Fahrradgaragen,
u. a.) in Mönchengladbach zu erstellen.
Auf Basis dieses Gesamtkonzepts sollen dann die Möglichkeiten zur Regulierung von E-Scootern geprüft werden, insbesondere:
– wie der gewerbliche Verleih von E-Scootern im öffentlichen Raum in die Sondernutzungs-
satzung aufgenommen werden kann,
– welche angemessene Sondernutzungsgebühr pro Fahrzeug und Jahr angesetzt werden
könnte,
– ob das Abstellen von E-Scootern nur noch auf dafür vorgesehenen Flächen erlaubt werden kann und welche konkreten Flächen dafür vorgesehen werden könnten. Dabei sollen insbesondere zentrumsnahe Flächen und eine Verknüpfung mit bestehenden Abstellmöglichkeiten (bspw. Bike-Sharing) geprüft werden.

Abstimmungsergebnis in der Ratssitzung zur abweichenden Beschlussempfehlung (siehe Fettdruck): Mit
Stimmenmehrheit beschlossen (Nein-Stimme: 1)

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