Fraktionsantrag
Bezirksvertretung West: 04.02.2020
Bezirksvertretung Nord: 05.02.2020
Bezirksvertretung Süd: 05.02.2020
Bezirksvertretung Ost: 06.02.2020
Schul- und Bildungsausschuss: 12.02.2020
Jugendhilfeausschuss: 18.02.2020
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen: 27.02.2020
Hauptausschuss: 04.03.2020
Rat: 11.03.2020
Beratungsgegenstand
Vorlage Nr. 4377/IX: Rahmenplan „Offener Ganztag und schulische Betreuung“ im Primarbereich; hier: Umgestaltung von Schulen und Offenen Ganztagsschulen/ Neueinrichtung von OGS-Gruppen
Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretungen West, Nord, Süd und Ost, der Schul- und Bildungsausschuss, der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
1. Die Verwaltung entwickelt für die Nachmittagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter (OGS) zeitnah eine Ziel- und Ausbauplanung an den Grundschulen, mit der schrittweise bis zum Jahr 2025 der Rechtsanspruch mit einem Versorgungsgrad von 70 Prozent im Stadtgebiet Mönchengladbach erreicht wird.
2. Die Verwaltung entwickelt dazu eine Umsetzungsplanung für den Ausbau, die jährliche Ausbauschritte bis 2025 beinhaltet. Die vorzulegende Ausbauplanung soll sozialen, geschlechtsspezifischen Lebenslagen und quartiersbezogene Bedarfe besonders berücksichtigen.
3. Die Verwaltung entwickelt einen Finanzierungsplan für den Ausbau der Nachmittagsbetreuung von Grundschulkindern und legt den politischen Gremien dar, welche Refinanzierungsmöglichkeiten sich im Rahmen von Förderprogrammen des Bundes und des Landes ergeben und welche Anteile an der Finanzierung in die städtischen Haushalte ab 2021 eingestellt werden müssen.
Die unter 1 bis 3 genannten Planungen werden gemeinsam den städtischen Gremien im Vorfeld der Beratungen zum Haushalt 2021 vorgelegt.
Begründung:
Der Bundesgesetzgeber beabsichtigt, für Eltern von Kindern im Grundschulalter ab 2025 einen Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung einzuführen. Damit sind die Kommunen gehalten, rechtzeitig Maßnahmen zum Ausbau der baulichen Kapazitäten an Grundschulen (OGS) zu ergreifen. Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat als zentrales deutsches Forschungsinstitut im Kinder- und Jugendbereich vor einigen Monaten eine Studie vorgelegt, die Ausbau- und Finanzierungsnotwendigkeiten für die Versorgung von Grundschulkindern im Nachmittagsbereich prognostiziert (https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2019/DJI_Kosten_Ganztagsbetreuung.pdf).
Zugrunde gelegt wird dabei eine für den Rechtsanspruch als notwendig erachtete Versorgungsquote von etwa 70% der Grundschulkinder. Zentraler Hintergrund für diese Annahme ist die inzwischen hohe gesellschaftliche Akzeptanz für das Ziel „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, das sich sowohl aus familien- als auch aus arbeitsmarktpolitischen Kausalitäten herleitet. Aus Sicht der Stadt Mönchengladbach ergibt sich eine weitere Ausbaunotwendigkeit: Die Stadt weist einen überdurchschnittlich hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern ohne Schulabschluss und von Schulabbrechern auf. Daher sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, am Anfang der Bildungskette junger Menschen zusätzliche Entwicklungspotentiale wie die OGS zu nutzen und damit ungünstige Bildungsverläufe durch frühzeitige Stützmaßnahmen zu verhindern.
In Mönchengladbach ist der Offene Ganztag zur Zeit erst für weniger als ein Viertel der Grundschulkinder ausgebaut. Zugleich signalisieren Schulpflegschaften an Grundschulen immer wieder, dass eine hohe Anzahl von Eltern große Probleme habe, für ihre Kindern einen OGS-Platz zu finden. Es herrscht also seit Jahren eine für Eltern schmerzlich spürbare Mangelsituation, die ihre beruflichen Entfaltungsmöglichkeiten stark einschränkt. Aus diesem Grund und besonders auch angesichts des bevorstehenden Rechtsanspruchs der Eltern auf eine Nachmittagsversorgung ihrer Kinder ist die Stadt gehalten, für Mönchengladbach rechtzeitig ein spezifisches Ausbauziel für 2025 (angekündigter Beginn des Rechtsanspruchs) und die sich daraus ergebenden Ausbaustufen konkret festzulegen. Nur so können erhebliche Versorgungsmängel, wie Eltern sie seit Jahren im Kitabereich erleben, vermieden werden. Die Stadt sollte flexible Ausbaumodelle für die Nachmittagsversorgung berücksichtigen.
Zugleich gilt es, den Finanzierungsrahmen für die Nachmittagsversorgung von Grundschulkindern rechtzeitig abzustecken und in die mittelfristige Haushaltsplanung zu integrieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Bund und Land für Ausbauprojekte der Kommunen bereits einige Möglichkeiten der Refinanzierung auf den Weg gebracht oder angekündigt haben, die für die Kommunen eine Realisierung der Ausbauziele deutlich erleichtern können. Dafür muss die Verwaltung rechtzeitig personelle und organisatorische Planungskapazitäten aufbauen, damit Förderprogramme und Mittel von Bund und Land frühzeitig abgerufen werden können.
In die Refinanzierung sollen die Auswirkungen auf die Entwicklung der Hilfen zur Erziehung mit betrachtet werden.
Dieser Antrag wurde sowohl in der Bezirksvertretung Ost als auch in der Bezirksvertretung Nord in den Ausschuss für Schule und Bildung verwiesen.
In der Bezirksvertretung West wurde der Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen wurde der Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Im Jugendhilfeausschuss wurde der Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Im Ausschuss für Schule und Bildung, im Hauptausschuss und in der Ratssitzung wurde der Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt.