Überprüfung der möglichen Auswirkungen von CETA und TTIP

Personen

Gemeinsamer Fraktionsantrag
Rat: 21.05.2014

Beratungsgegenstand
Überprüfung der möglichen Auswirkungen von CETA und TTIP

Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen:

–       welche Konsequenzen das Transatlantische Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) sowie das Abkommen mit Kanada (CETA) für die Stadt Mönchengladbach  haben könnte;

–       welche Maßnahmen die Stadt Mönchengladbach ergreifen kann, um den aus den genannten Abkommen resultierenden möglichen negativen Entwicklungen entgegen­zuwirken und dies öffentlich darzustellen;

–       inwieweit die Möglichkeit besteht, im deutschen Städtetag zu beantragen, sich seitens des Städtetages gegen die geplanten Abkommen zu positionieren und entsprechend sowohl bei der Bundesregierung als auch bei der EU-Kommission zu intervenieren.

Begründung:
Es ist zu befürchten, dass durch das derzeit von der EU-Kommission hinter verschlossenen Türen verhandelte Transatlantische Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) sowie das Abkommen mit Kanada (CETA) negative Konsequenzen z. B. für die öffentliche Auftragsvergabe, die Energieversorgung, den Umweltschutz wie auch für Tarife und Arbeitsbedingungen der Stadt Mönchengladbach entstehen.. Gleiches gilt für auch für die städtischen Gesellschaften, Eigenbetriebe und die öffentliche Kultur.

Das öffentliche Beschaffungswesen soll auf allen Ebenen geöffnet werden. Soziale und ökologische Aspekte könnten dann nur noch sehr eingeschränkt bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden. Dies kann auch als Einfallstor dienen, um die öffentliche Wasserversorgung (selbst in den USA noch überwiegend in kommunaler Hand) zu privatisieren. Die Folge einer solchen Privatisierungswelle wären steigende Preise, sinkende Qualität und fehlende Kontrolle.

Ein weiterer Kritikpunkt ist der sog. Investorenschutz, ein Sonder-Klagerecht für Unternehmen. Demnach soll für internationale Konzerne die Möglichkeit geschaffen werden, vor Schiedsstellen gegen Staaten klagen zu können, wenn diese durch ihr politisches Handeln wie z.B. Gesetzesänderungen die Investitionstätigkeiten oder Gewinnerwartungen der Unternehmen einschränken. Dadurch wird ein zweites völlig intransparentes Rechtssystem geschaffen und die gängigen Rechtswege werden ausgehebelt. In der Konsequenz steht zu befürchten, dass Staaten künftig lieber auf Verbesserungen im Verbraucherschutz, bei Sozialstandards oder im Umweltbereich gleich verzichten, als mit transnationalen Unternehmen in eine Auseinandersetzung zu treten. Das Transatlantische Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) sowie das Abkommen mit Kanada (CETA hebeln die bestehenden politischen Handlungsspielräume auf allen Ebenen weitestgehend aus. Erwähnt sei in diesem Zusammenhang nur die Klage des schwedischen Vattenfall-Konzerns – nach dem Atomausstieg klagt der Energiekonzern vor einer internationalen Schiedsstelle auf 3,7 Mrd. Euro Schadensersatz – als Beispiel für eine solche undemokratische Praxis genannt.

Mönchengladbach, 08.05.2014

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen
Helmut Schaper, Fraktionsvorsitzender Die Linke Mönchengladbach



Dieser Antrag wurde in der Ratssitzung mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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