Parken in der Pferdemengesstraße

Anfrage von Anja Schurtzmann in der Bezirksvertretung Süd am 03.09.2014

Seit einiger Zeit lässt sich beobachten, dass immer mehr Menschen Ihre Autos an der kleinen Allee in der Pferdmengesstraße abstellen, um dort spazieren zu gehen oder ihre Hunde rund um das Rheydter Schloss auszuführen. Ich rede nicht von Tagen, an denen es Großveranstaltungen am Schloss gibt und nicht ausreichend Parkraum zur Verfügung steht. Eventuell handelt es sich um ein verkehrsrechtliches Problem; in jedem Fall aber ist es dort nicht gestattet, unter den Bäumen zu parken, da das Parken die Kronentraufe der Bäume beschädigt.

Wie denken die zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung, dieses Problem zu beseitigen?

Antwort der Verwaltung vom 13.10.2014

Anfrage in der 2. Sitzung der Bezirksvertretung Süd vom 03.09.2014

Sehr geehrte Frau Schurtzmann,

In der o. a. Sitzung stellten Sie folgende Anfrage:

BV Anja Schurtzmann teilt mit, dass sich seit einiger Zeit beobachten ließe, dass immer mehr Menschen ihre Autos an der kleinen Allee in der Pferdmengesstraße abstellen, um dort spazieren zu gehen oder ihre Hunde rund um das Rheydter Schloss auszuführen. Sie redet nicht von Tagen, an denen es Großveranstaltungen am Schloss gibt und nicht ausreichend Parkraum zur Verfügung steht. Eventuell handelt es sich um ein verkehrsrechtliches Problem; in jedem Fall aber ist es dort nicht gestattet, unter den Bäumen zu parken, da das Parken die Kronentraufe der Bäume beschädigt. Wie denken die zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung, dieses Problem zu beseitigen?

Die Verwaltung beantwortet Ihre Anfrage wie folgt:

Ein verkehrsrechtliches Problem sieht die Straßenverkehrsbehörde hierin nicht, da Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort eingerichtet werden dürfen, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Durch verkehrsrechtliche Anordnungen sollen bei nachgewiesenen verkehrlichen Bedürfnissen bestehende Verkehrsregelungen/Abläufe optimiert und die zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Da das Parken auf der Pferdmengesstraße keine verkehrlichen Behinderungen verursacht und auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet ist, kann dieses Parken nicht mit straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen u. a. auch Überwachungsmaßnahmen unterbunden werden.
Der Eigentümer Stadt müsste insofern die Bäume durch andere Maßnahmen schützen, z. B. durch die Abpollerung des Grünstreifens.
Für eine Sperrung der kompletten Straße mit Pollern müssten diese herausnehmbar sein, da ein Hundesportverein dort Anlieger ist. Nach aller Lebenserfahrung wären Poller sehr häufig zu ersetzen. Darüber hinaus wäre auch dies eine straßenverkehrsrechtliche Maßnahme, die nach den oben geschilderten Problemen nicht ausgeführt werden sollte.
Eine Abpollerung des Grünstreifens mit Pollern oder Bügeln auf dieser Länge kostet ca. 60.000 € und würde den allgemeinen Unterhaltungsaufwand spürbar erhöhen.
Nach Abwägung der möglichen Maßnahmen hinsichtlich der Kosten und der möglichen Schäden, die durch parkende Fahrzeuge verursacht werden könnten, kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass bei den zu treffenden Maßnahmen Aufwand und Nutzen nicht in einem angemessenen Verhältnis stehen. Es sollte daher bei den bestehenden Regelungen bleiben.

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