Überbelegungen in den Kitas – Kindergartenbedarfsplan

Personen

Fraktionsantrag / Tischvorlage
Bezirksvertretung West: 26.01.2016
Bezirksvertretung Nord: 27.01.2016
Bezirksvertretung Süd: 27.01.2016
Bezirksvertretung Ost: 28.01.2016
Jugendhilfeausschussausschuss: 16.02.2016
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen: 17.02.2016
Hauptausschuss: 24.02.2016
Rat: 02.03.2016

Beratungsgegenstand
TOP 1347/IX, Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017;
hier: Überbelegungen in den Kitas

Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung West/ Nord/ Süd/ Ost/ der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt:

Die Verwaltung legt kurzfristig ein Konzept vor mit dem Ziel, die Überbelegungen in den Kindertagesstätten im Stadtgebiet im Kindergartenjahr 2016/2017 auf 300 und im Kindergartenjahr 2017/2018 auf 150 Plätze zu reduzieren.

Begründung:
In der Stadt Mönchengladbach sehen sich die Eltern von Kindern im Kindergartenalter seit einigen Jahren mit einer problematischen Situation konfrontiert: Die Kindergartengruppen werden in der Stadt vielfach mit einer erheblichen Überlast gefahren. Die gesetzlich festgelegten Gruppengrößen werden fast regelmäßig überschritten, und zwar weit über Maß hinaus, das zur Flexibilisierung des Kindergartensystems benötigt wird. Die Überbelegungen waren bereits im Kindergartenjahr 2013/2014 mit 347 Plätzen sehr hoch; um die Überbelegungen abzubauen, hätte man schon damals fünf neue dreigruppige Kindergärten benötigt. Die Überbelegungen sind nach der neuesten Kindergartenbedarfsplanung auf etwa 450 Plätze gestiegen; das entspricht sechs dreigruppigen Kindergärten.

In der „Bildungsrepublik“ Deutschland ist eine permanente Überbelegung der Kitas auf die Dauer nicht tragbar, da die Möglichkeiten der frühkindlichen Bildung erheblich beeinträchtigt werden und Kinder in jungen Jahren einem vermeidbaren Stress durch übermäßige Gruppengrößen ausgesetzt werden. Kinder in Kitas leiden auch unter einer systemisch bedingten und jugendhilfeplanerisch zu verantwortenden Überlastung des Personals, die mit den Überbelegungen in einem kausalen Zusammenhang steht. Darauf hat der Personalrat der städtischen Einrichtungen eindringlich hingewiesen. Vor einigen Monaten hat er festgestellt, dass eine „Mindestbesetzung an Personal in den Kindertagesstätten nicht gewährleistet“ sei und dass deshalb „der tagtägliche Betrieb nur mühsam aufrechterhalten werden“ könne. Eine „mühsame Aufrechterhaltung“ des Betriebs sollte in einer Bildungseinrichtung aber kein Dauerzustand sein.

Es kann daher nicht verantwortet werden, die Überbelegungen in den Kitas einfach von Jahr zu Jahr fortzuschreiben. Vielmehr sollte zumindest ein terminierter Teil-Abbau der Überbelegungen in die Kindergartenbedarfsplanung aufgenommen werden, ohne dass die für den laufenden Betrieb notwendige Flexibilisierungsreserve angetastet wird. Damit würde die Planung im Übrigen auch eine Zielsetzung der Stadt konsequent umsetzen. In der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung heißt es nämlich auf S. 10: „Das pädagogisch erstrebenswerte Ziel einer längerfristigen Kindergartenbedarfsplanung ist die sukzessive Minimierung der Anzahl der Überbelegungen.“ In der praktischen Planung wird dieses Ziel bisher leider aber nicht umgesetzt. Deshalb ist – nach Jahren hoher Überbelegungszahlen – ein tatsächliches Umsteuern notwendig.

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen
Dr. Gerd Brenner, Jugendpolitischer Sprecher Bündnis 90/Die Grünen
Monika Halverscheid, Vorsitzende der Bezirksvertretung Nord Bündnis 90/Die Grünen
Hajo Siemes, Vorsitzender der Bezirksvertretung Ost Bündnis 90/Die Grünen
Reinhold Giesen, Vorsitzender Bezirksvertretung West Bündnis 90/Die Grünen
Marco Feinendegen, Vorsitzender der Bezirksvertretung Süd Bündnis 90/Die Grünen

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